« zurück zur Hauptseite...

Lohnsteuererklaerung fuer StKl 1., ein muß?


"Mirko Reuner"

Hallo!

Ich habe bis jetzt immer eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, bis auf
letztes Jahr (also für 2003). Dieses Jahr möchte ich wieder eine Steuererklärung abgeben.

Meine Frage: Kann das Finanzamt vom letzten Jahr im nachhinein eine Lohnsteuererklärung
von mir verlangen, mein Arbeitgeber und der Wohnort haben sich nicht geändert (Steuerklasse 1).

Vielen Danke!
Mirko



Steurberater




"Will Berghoff"

"Mirko Reuner" schrieb im Newsbeitrag
news:380i0tF5f9j8kU1@individual.net...
> Ich habe bis jetzt immer eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht,
> bis auf
> letztes Jahr (also für 2003). Dieses Jahr möchte ich wieder eine
> Steuererklärung abgeben.
>
> Meine Frage: Kann das Finanzamt vom letzten Jahr im nachhinein eine
> Lohnsteuererklärung
> von mir verlangen, mein Arbeitgeber und der Wohnort haben sich nicht
> geändert (Steuerklasse 1).

Sobald Du die Untergrenze der Einkommenssteuerpflicht überschreitest, ist
eine Steuererklärung notwendig. Sie heist nicht "Lohnsteuererklärung" (gibt
es nicht), sondern "Einkommenstuererklärung". Liegst Du unter den Grenzen,
lohnt sich evtl. ein "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich", der jetzt in
vielen Bundesländern nur noch 4 Seiten umfasst.

Hast Du weitere Einkünfte (Zinsen, Nebenjob, Miete, freiberufl. Tätigkeit,
gewerbl. Tätigkeit, Schwarzarbeit...) ausserhalb dieses
Arbeitsverhältnisses, dann musst Du eine Einkommensteuererklärung machen -
unabhängig von der Höhe.

Gruß
Will