Hallo!
Ich habe bis jetzt immer eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht,
bis auf
letztes Jahr (also für 2003). Dieses Jahr möchte ich wieder eine
Steuererklärung abgeben.
Meine Frage: Kann das Finanzamt vom letzten Jahr im nachhinein eine
Lohnsteuererklärung
von mir verlangen, mein Arbeitgeber und der Wohnort haben sich nicht
geändert (Steuerklasse 1).
Vielen Danke!
Mirko
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Lohnsteuererklaerung fuer StKl 1., ein muß?
"Mirko Reuner" schrieb im Newsbeitrag
news:380i0tF5f9j8kU1@individual.net...
> Ich habe bis jetzt immer eine Steuererklärung beim Finanzamt
eingereicht,
> bis auf
> letztes Jahr (also für 2003). Dieses Jahr möchte ich wieder eine
> Steuererklärung abgeben.
>
> Meine Frage: Kann das Finanzamt vom letzten Jahr im nachhinein eine
> Lohnsteuererklärung
> von mir verlangen, mein Arbeitgeber und der Wohnort haben sich nicht
> geändert (Steuerklasse 1).
Sobald Du die Untergrenze der Einkommenssteuerpflicht überschreitest, ist
eine Steuererklärung notwendig. Sie heist nicht
"Lohnsteuererklärung" (gibt
es nicht), sondern "Einkommenstuererklärung". Liegst Du unter
den Grenzen,
lohnt sich evtl. ein "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich", der
jetzt in
vielen Bundesländern nur noch 4 Seiten umfasst.
Hast Du weitere Einkünfte (Zinsen, Nebenjob, Miete, freiberufl.
Tätigkeit,
gewerbl. Tätigkeit, Schwarzarbeit...) ausserhalb dieses
Arbeitsverhältnisses, dann musst Du eine Einkommensteuererklärung
machen -
unabhängig von der Höhe.
Gruß
Will