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privates Auto geklaut


"Mario Klausen"

Hallo,

wir sind Einzelunternehmer und uns wurde ein (damals privat gekauftes) Auto
(wir haben mehrere) geklaut.

Als Unternehmer bietet uns die Versicherung an die Schadensumme mit Steuer
auszuzahlen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag als Gewinn verbuchen?
2. Die Umsatzsteuer muss ich natürlich an Herrn Eichel abführen!
3. oder ist es unter umständen günstiger sich den Betrag als Privatperson
ohne Steuern auszahlen zu lassen?

Vielen Dank für eine Antwort



Steurberater




"Eric Lorenz"

Hallo!
"Mario Klausen" schrieb
> wir sind Einzelunternehmer und uns wurde ein (damals privat gekauftes) Auto
> (wir haben mehrere) geklaut.
>
> Als Unternehmer bietet uns die Versicherung an die Schadensumme mit Steuer
> auszuzahlen:
>
> 1. Muss ich diesen Gesamtbetrag als Gewinn verbuchen?
> 2. Die Umsatzsteuer muss ich natürlich an Herrn Eichel abführen!
> 3. oder ist es unter umständen günstiger sich den Betrag als Privatperson
> ohne Steuern auszahlen zu lassen?

Ist dieses Fahrzeug im Betriebsvermögen eingelegt worden? Wie wurde
dann der Privatanteil ermittelt?

Eric



Martin Hentrich

Mario Klausen bemerkte:

>wir sind Einzelunternehmer und uns wurde ein (damals privat gekauftes) Auto
>(wir haben mehrere) geklaut.

Gehört das Auto zum Betriebsvermögen?

>Als Unternehmer bietet uns die Versicherung an die Schadensumme mit Steuer
>auszuzahlen:
>
>1. Muss ich diesen Gesamtbetrag als Gewinn verbuchen?

Nicht als Gewinn, sondern IMHO als Betriebseinnahme, wenn das Auto im
Betriebsvermögen war. Natürlich mußt du auch noch eine Restabschreibung
vornehmen.

>2. Die Umsatzsteuer muss ich natürlich an Herrn Eichel abführen!

Nein. Der Herr Eichel hat damit nichts zu tun. Du führst die
Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, so kommt sie uns allen zugute... SCNR

>3. oder ist es unter umständen günstiger sich den Betrag als Privatperson
>ohne Steuern auszahlen zu lassen?

Nur *du* kennst die Umstände. Sollen wir vollumfänglich raten?

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!



Karl Jenz

Mario Klausen schrieb:

>
> Als Unternehmer bietet uns die Versicherung an die Schadensumme
> mit Steuer auszuzahlen:
>

Hallo Mario,
das bezweifle ich doch ernsthaft.
Das wäre ein Schadenersatz, bei dem normale Unternehmer
keine Steuer erstattet bekommen. Etwas anderes würde
nur dann gelten, wenn du ein Kleinunternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist.

Es wird wohl heissen müssen:
Als Privatperson bietet uns...

--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de



"Eric Lorenz"

Hallo!
"Karl Jenz" schrieb
> Hallo Mario,
> das bezweifle ich doch ernsthaft.
> Das wäre ein Schadenersatz, bei dem normale Unternehmer
> keine Steuer erstattet bekommen. Etwas anderes würde
> nur dann gelten, wenn du ein Kleinunternehmer im
> Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist.
>
> Es wird wohl heissen müssen:
> Als Privatperson bietet uns...

Kleinunternehmer? Aber wie waren noch die Änderungen, wann
mit und wann ohne Umsatzsteuer die Versicherungserstattungen waren...

Eric



"Mario Klausen"

>
> Ist dieses Fahrzeug im Betriebsvermögen eingelegt worden? Wie wurde
> dann der Privatanteil ermittelt?
>
Nein, kein Betriebsvermögen



"Eric Lorenz"

Hallo!
"Mario Klausen" schrieb
>> Ist dieses Fahrzeug im Betriebsvermögen eingelegt worden? Wie wurde
>> dann der Privatanteil ermittelt?
>>
> Nein, kein Betriebsvermögen

Dann wird die Versicherungserstattung auch nicht als Einnahme gebucht.
Sie ist überhaupt nicht betrieblich!

Eric