karl mentner schrieb:
>>Grundsätzlich greift die Vertragsfreiheit. Wenn sie die
Gebühr für eine
>>Rechnung in die AGB schreiben, sind sie auch berechtigt diese zu
>>verlangen. Nichtzuletzt mit § 369 BGB im Hinterkopf. Im § 14
UStG steht
>>zudem nichts von der kostenlosen Überlassung, nur von
Überlassung überhaupt.
>
>Es geht aber auch aus dem Gesetzeswerk hervor (und vor allem der
>aktuellen Auslegung in diesem Punkte durch das FA
welche zivilrechtlich nicht im geringsten interessiert
>), daß du
>a) Mwst. formgerecht ausweisen mußt oder
>b) sie nicht kassieren darfst
Das steht nirgends. Ganz im Gegenteil: USt. muss man abführen, egal ob
man sie ausweist oder nicht; und hinsichtlich der Vereinbarung des
Bruttopreises gilt die Vertragsfreiheit in ihrer vollen Schönheit.
Grüße
Florian
--
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Re: Rechnung als PDF-Dokument per eMail verschicken - wie ist da die Rechtslage?
On Sun, 06 Mar 2005 17:19:13 +0100, Florian Kleinmanns
wrote:
>>
>>Es geht aber auch aus dem Gesetzeswerk hervor (und vor allem der
>>aktuellen Auslegung in diesem Punkte durch das FA
>
>welche zivilrechtlich nicht im geringsten interessiert
Wenn es darum geht ob Schulden aus Ust. bestehen ist dieses absolut
von Belang.
>
>>), daß du
>>a) Mwst. formgerecht ausweisen mußt oder
>>b) sie nicht kassieren darfst
>
>Das steht nirgends.
Es braucht noch nichtmal irgendwo zu stehen. Du kannst nicht einfach
Dinge fordern, die nicht Bestandteil des Vertrages sind. Die Forderung
von Ust. ohne verwertbaren Nachweis wäre auf alle Fälle auch
strafrechtlich relevant, da der Vetrag fehlt.
>Ganz im Gegenteil: USt. muss man abführen, egal ob
>man sie ausweist oder nicht;
Das wäre ja im konkreten Fall für den Kunden völlig
uninteressant, hat
also nichts mit Gesagtem zu tun.
>und hinsichtlich der Vereinbarung des
>Bruttopreises gilt die Vertragsfreiheit in ihrer vollen Schönheit.
Man vereinbart aber Nettopreise.
So gesetzesfit, um sagen zu können wo man da am Besten den Hebel
ansetzt bin ich einfach nicht, aber der Hebel existiert. Wenn nicht
dürfte jedem klar sein, daß spätestens das Verfassungsgericht
ihn
herstellen würde. Solange aber niemand prozessiert bzw. die Zahlung
verweigert wird garnichts passieren.
gruß
karl