Hallo NG
Habe mich schon halb tot gegoogelt aber keine endgültige Antwort auf meine
Frage gefunden.
Bin selbständig und habe mein Gewerbe (Grosshandel) ca 30km von meinem
Wohnort.
Meine Frau arbeitet im Büro und ist angestellt.
Wir haben 2 PKW im Firmenbesitz.
Ich nutze meinen ausschließlich um die Fahrt zum Gewerbeort und
zurück,
sowie ab und an eine beruflich veranlasste
Fahrt zu machen. Für private Fahrten nutzen wir den Wagen meiner Frau.
Meine Frau nutzt die 1%Regel
Liegt bei meinem PKW nun eine 100%ige gewerbliche Nutzung vor, da ich ja nur
Fahrten zu meinem Gewerbeort und für´s Gewerbe mache (Kann ich gerne
per
Fahrtenbuch nachweisen) oder sind die Fahrten zum Gewerbeort privat
anzusetzten?
Danke
Richard
« zurück zur Hauptseite...
1% Regel / Fahrtenbuch - Anteil private Nutzung
[Richard:]
> Liegt bei meinem PKW nun eine 100%ige gewerbliche Nutzung vor, da ich ja
nur
> Fahrten zu meinem Gewerbeort und für´s Gewerbe mache (Kann ich
gerne per
> Fahrtenbuch nachweisen) oder sind die Fahrten zum Gewerbeort privat
> anzusetzten?
Na hast Du denn nun ein Fahrtenbuch oder nicht? Wenn Du ein Fahrtenbuch
führst, dann musst Du doch keine 1-Prozent-Regel anwenden. Wobei die
1-Prozent-Regel für Dich ja halbwegs akzeptabel ist, wenn Du den Wagen so
wenig betrieblich nutzt.
Da Wohn- und Geschäftssitz 30 km auseinanderliegen, kann Dein Wagen
natürlich nicht zu 100 Prozent betrieblich genutzt sein. Diese Fahrten
sind
ein Zwischending zwischen privaten und betrieblichen Fahrten und werden
daher auch getrennt bei der 1-Prozent-Regel erfasst. Du musst zusätzlich
zu
dem einen Prozent vom inländischen Bruttolistenpreis am Tag der ersten
Zulassung noch 30 mal 0,03 Prozent pro Monat und Entfernungskilometer
dazurechnen. Also zu dem einen Prozent noch mal 0,9 Prozent dazu.
Dann hast Du schon eine 1,9-Prozent-Regel. Vergleiche das noch mal mit dem
Fahrtenbuch, ob Du damit besser fährst.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
On Fri, 08 Apr 2005 09:29:01 +0200, Matthias Koehler
wrote:
>Da Wohn- und Geschäftssitz 30 km auseinanderliegen, kann Dein Wagen
>natürlich nicht zu 100 Prozent betrieblich genutzt sein. Diese Fahrten
sind
>ein Zwischending zwischen privaten und betrieblichen Fahrten und werden
>daher auch getrennt bei der 1-Prozent-Regel erfasst. Du musst
zusätzlich zu
>dem einen Prozent vom inländischen Bruttolistenpreis am Tag der ersten
>Zulassung noch 30 mal 0,03 Prozent pro Monat und Entfernungskilometer
>dazurechnen. Also zu dem einen Prozent noch mal 0,9 Prozent dazu.
>
>Dann hast Du schon eine 1,9-Prozent-Regel. Vergleiche das noch mal mit dem
>Fahrtenbuch, ob Du damit besser fährst.
Kann er die Kilometer, für die er die 0,03% ansetzt, dann aber nicht
in der Steuererklärung als Weg zur Arbeit ansetzen? Als AN ging das
auf jeden Fall.
Unter einem bestimmten Listenpreis (WIMRE ca. 25000) Euro ist das
nicht zum Vorteil des Finanzamts ;-)
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um
EDV-Netzwerke