Hallo,
habe letzten Monat eine Softwarelizenz aus Moldawien
(The Bat!, empfehlenswertes Mailprogramm)
erworben und die 45 Euro (keine Mwst.) mit Kreditkarte bezahlt.
Die Lieferung erfolgte digital als Lizenzschlüssel zum bereits von der
Webseite erfolgten Download.
Jetzt die Frage an die Experten:
Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
Für eure Tips dankt
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um
EDV-Netzwerke
« zurück zur Hauptseite...
Buchung von Softwarelizenz aus Drittland im SKR03
Hallo Lutz,
Lutz Schulze schrieb:
> Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
Bei mir läuft sowas auf das Konto Software Betriebsbedarf was ich als
4986 eingerichtet habe. Ich bin jetzt nicht im Bilde, ob es dafür
inzwischen ein vorbereitetes Konto gibt, das müßte dann aber
zumindest in
dem Bereich zu finden sein. Meins hieß übrigens erst Software
Eigenbedarf, was ich bei einer GmbH (insbesondere wenn sie auch Software
verkauft) selbsterklärend fand. Nachdem das FA dann zweimal meinte,
nachfragen zu müssen, ob das Software für mich privat wäre, habe
ich es
umbenannt.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index html
Lutz Schulze schrieb:
> habe letzten Monat eine Softwarelizenz aus Moldawien
> (The Bat!, empfehlenswertes Mailprogramm)
> erworben und die 45 Euro (keine Mwst.) mit Kreditkarte bezahlt.
>
> Die Lieferung erfolgte digital als Lizenzschlüssel zum bereits von
der
> Webseite erfolgten Download.
>
> Jetzt die Frage an die Experten:
>
> Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
>
Betriebsbedarf! reicht völlig aus. Evtl. ein Unterkonto einrichten!
Eric
Martin Schoenbeck schrieb:
> Meins hieß übrigens erst Software Eigenbedarf, was ich bei
> einer GmbH (insbesondere wenn sie auch Software verkauft)
> selbsterklärend fand. Nachdem das FA dann zweimal meinte,
> nachfragen zu müssen, ob das Software für mich privat wäre,
> habe ich es umbenannt.
"Software, kein Eigenbedarf"? <duck>
Grüße
Matthias
Matthias Kryn schrieb:
>
> "Software, kein Eigenbedarf"? <duck>
Matthias, mach ma platz:
Software - nicht Privat
Eric
Lutz Schulze wrote:
> Hallo,
>
> habe letzten Monat eine Softwarelizenz aus Moldawien
> (The Bat!, empfehlenswertes Mailprogramm)
> erworben und die 45 Euro (keine Mwst.) mit Kreditkarte bezahlt.
>
> Die Lieferung erfolgte digital als Lizenzschlüssel zum bereits von
der
> Webseite erfolgten Download.
>
Hi,
Da der Softwaredownload nach § 3a (3) iVm § 3a (4) Nr.14 in
Deutschland
steuerbar ist und keine Steuerfreiheit besteht, fällt deutsche
Umsatzsteuer an, die aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder gezogen
werden kann.
> Jetzt die Frage an die Experten:
>
> Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
Welches Buchhaltungsprogramm? Manche Programme bieten für den obigen
Fall spezielle Buchungsschlüssel an.
Grüße
Daniel
Daniel Zauft schrieb:
> Da der Softwaredownload nach § 3a (3) iVm § 3a (4) Nr.14 in
Deutschland
> steuerbar ist und keine Steuerfreiheit besteht, fällt deutsche
> Umsatzsteuer an, die aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder gezogen
> werden kann.
Korrekt. Ist eine Leistung eines ausländischen Unternehmers: § 13b
UStG.
>>Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
>
> Welches Buchhaltungsprogramm? Manche Programme bieten für den obigen
> Fall spezielle Buchungsschlüssel an.
SKR03 ist unabhängig vom Programm :-)
Nettobetrag auf 3120 an Kreditor, dann sollte die Software die VSt/
USt automatisch auf 1579/1786 buchen und in den passenden Feldern
in der USt-VAM/-Erklärung angeben...
Gruß Matthias.
On Wed, 08 Jun 2005 18:41:54 +0200, Matthias Hanft
wrote:
>Daniel Zauft schrieb:
>
>> Da der Softwaredownload nach § 3a (3) iVm § 3a (4) Nr.14 in
Deutschland
>> steuerbar ist und keine Steuerfreiheit besteht, fällt deutsche
>> Umsatzsteuer an, die aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder gezogen
>> werden kann.
>
>Korrekt. Ist eine Leistung eines ausländischen Unternehmers: §
13b UStG.
>
>>>Wie buche ich das korrekt im SKR03 ein?
>>
>> Welches Buchhaltungsprogramm? Manche Programme bieten für den
obigen
>> Fall spezielle Buchungsschlüssel an.
>
>SKR03 ist unabhängig vom Programm :-)
>
>Nettobetrag auf 3120 an Kreditor, dann sollte die Software die VSt/
>USt automatisch auf 1579/1786 buchen und in den passenden Feldern
>in der USt-VAM/-Erklärung angeben...
Das war es, wonach ich suchte. Mein Hinterkopf sagte mir, das bei
digitaler Lieferung noch was mit der Ust war. Danke.
Mal sehen, ob das der Lexware Buchhalter jetzt auch so sieht.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um
EDV-Netzwerke