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Schulgeld bei Privatschule als Sonderausgaben abziehbar?


"Boris Nikolaev"

Hallo,

mein Sohn besucht eine Private Musikschule. Die ist jedoch nach §4 Nr. 21
a)bb) USTG Umsatzsteuerbefreit. Die Leitung sagte mir, daß sie dadurch einer
staatlich anerkannter Schule gleichgestellt (wenn nicht eine ist). Das
Schulgeld wurde jedoch vom Finanzamt als Sonderausgaben nicht anerkannt.

Habe ich da mit Widerspruch eine Chance? Welche Bescheiningungen könnte mir
die Schule noch für die Begründung geben?

Danke im Voraus
Boris



Steurberater




"Will Berghoff"

Im News-Beitrag: 42a97a1b$0$24366$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
tippte Boris Nikolaev:
> mein Sohn besucht eine Private Musikschule. Die ist jedoch nach §4
> Nr. 21 a)bb) USTG Umsatzsteuerbefreit. Die Leitung sagte mir, daß
> sie dadurch einer staatlich anerkannter Schule gleichgestellt (wenn
> nicht eine ist). Das Schulgeld wurde jedoch vom Finanzamt als
> Sonderausgaben nicht anerkannt.
>
> Habe ich da mit Widerspruch eine Chance? Welche Bescheiningungen
> könnte mir die Schule noch für die Begründung geben?

Welche Begründung für die Unvermeidlichkeit der Sonderausgabe hast Du
zu bieten? Eigene fehlende Musikalität?

Hat man es der Sache nach abgelehnt (kann ich nachvollziehen, Reit-,
Tennis- und Golfunterricht fallen ja auch nicht da hinein) oder weil es
die Zumutbarkeitsgrenze unterschreitet?

Gruß
Will



"Boris Nikolaev"

"Will Berghoff" schrieb im Newsbeitrag
news:3gtdbfFea8ltU1@individual.net...
> Im News-Beitrag: 42a97a1b$0$24366$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
> tippte Boris Nikolaev:
> > Habe ich da mit Widerspruch eine Chance? Welche Bescheiningungen
> > könnte mir die Schule noch für die Begründung geben?
>
> Welche Begründung für die Unvermeidlichkeit der Sonderausgabe hast Du
> zu bieten? Eigene fehlende Musikalität?
>

z.B. das es ein Kind unglücklich macht, wenn es keine Möglichkeit hat, seine
Begabung weiter zu entwickeln? Du wirst diese Argumentation eher nicht
verstehen und ein Finanzbeamter auch nicht (oder bist Du gerade einer?).

Jetzt Scherz bei Seite: ich habe mit einem fachlichen Rat gerechnet und
verstehe ehrlich gesagt Dein Einsatz nicht. Nach Deiner Logik darf man auch
die Kosten für die Zahnprotesierung nicht absetzen - man kann doch auch ohne
ein Paar Zähne weiter leben.

Diese Schule bereitet zu einer staatliche Prüfung vor. Wo ist dann der
Unterschied zu einer staatlich anerkannter Berufsschule? Und sie ist ja
auch - durch Umsatzsteuerbefreiung - im gewissen Sinn anerkannt.



"Will Berghoff"

Im News-Beitrag: 42a99956$0$24376$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
tippte Boris Nikolaev:
> > Welche Begründung für die Unvermeidlichkeit der Sonderausgabe hast
> > Du zu bieten? Eigene fehlende Musikalität?
> >
>
> z.B. das es ein Kind unglücklich macht, wenn es keine Möglichkeit
> hat, seine Begabung weiter zu entwickeln? Du wirst diese
> Argumentation eher nicht verstehen und ein Finanzbeamter auch nicht
> (oder bist Du gerade einer?).

Wir haben in diesem Land Gesetze und verordnungen. Gefühle sind nicht
Basis von Rechtsentscheidungen.

> Jetzt Scherz bei Seite: ich habe mit einem fachlichen Rat gerechnet
> und verstehe ehrlich gesagt Dein Einsatz nicht. Nach Deiner Logik
> darf man auch die Kosten für die Zahnprotesierung nicht absetzen -
> man kann doch auch ohne ein Paar Zähne weiter leben.

Ja, siehe Entfall der Brillenzuschüsse bei der GKV. Nix sehen macht
offenbar nix. Die Zähne wurden ja auch nur deshalb gerettet, weil sonst
Kukident pleite wäre...

> Diese Schule bereitet zu einer staatliche Prüfung vor. Wo ist dann
> der Unterschied zu einer staatlich anerkannter Berufsschule? Und sie
> ist ja auch - durch Umsatzsteuerbefreiung - im gewissen Sinn
> anerkannt.

Gar kein Unterschied - wenn es eine anerkannte und angestrebte
Berufsausbildung ist. Dummerweise kommen die Kosten für eine
Berufsausbildung im Prinzip auf alle Eltern zu. Damit können sie keine
Sonderausgabe sein.

Gruß
Will



"Boris Nikolaev"

"Will Berghoff" schrieb im Newsbeitrag
news:3gtlopFeaj9bU1@individual.net...
> Im News-Beitrag: 42a99956$0$24376$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
> tippte Boris Nikolaev:

> Wir haben in diesem Land Gesetze und verordnungen. Gefühle sind nicht
> Basis von Rechtsentscheidungen.

wahrscheinlich bin ich etwas naiv, aber die Begriffe wie "Unzumutbarkeit"
oder "Gewöhnungsrecht" führen doch auf die Gefühle zurück
>
> Ja, siehe Entfall der Brillenzuschüsse bei der GKV. Nix sehen macht
> offenbar nix. Die Zähne wurden ja auch nur deshalb gerettet, weil sonst
> Kukident pleite wäre...

sic! :-)

>
> > Diese Schule bereitet zu einer staatliche Prüfung vor. Wo ist dann
> > der Unterschied zu einer staatlich anerkannter Berufsschule? Und sie
> > ist ja auch - durch Umsatzsteuerbefreiung - im gewissen Sinn
> > anerkannt.
>
> Gar kein Unterschied - wenn es eine anerkannte und angestrebte
> Berufsausbildung ist. Dummerweise kommen die Kosten für eine
> Berufsausbildung im Prinzip auf alle Eltern zu. Damit können sie keine
> Sonderausgabe sein.

wozu werden denn Privatschulen an dieser Stelle überhaupt in EStG erwähnt?



"Will Berghoff"

Im News-Beitrag: 42a9a38a$0$24384$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
tippte Boris Nikolaev:
>
> wozu werden denn Privatschulen an dieser Stelle überhaupt in EStG
> erwähnt?

Worauf beziehst Du Dich genau?

Gruß
Will



"Boris Nikolaev"

"Will Berghoff" schrieb im Newsbeitrag
news:3gtmi9Fdmfi2U1@individual.net...
> Im News-Beitrag: 42a9a38a$0$24384$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net
> tippte Boris Nikolaev:
> >
> > wozu werden denn Privatschulen an dieser Stelle überhaupt in EStG
> > erwähnt?
>
> Worauf beziehst Du Dich genau?

OK, ich hab schlecht formuliert. Im §9 Abs. 1 Nr. 9 EStG werden
Privatschulen nicht ausgeschlossen. Die Schule muß nur auf bestimmte Weise
vom Land anerkannt sein. Ich versuche nun zu klären, auf welche.



Frank Haug

Boris Nikolaev schrieb:
> OK, ich hab schlecht formuliert. Im §9 Abs. 1 Nr. 9 EStG werden

Du meinst §10.

> Privatschulen nicht ausgeschlossen. Die Schule muß nur auf bestimmte Weise

Es geht um "richtige" Schulen. Z.B.
http://www.bistum-dresden-meissen.de/Detailed/294.html

> vom Land anerkannt sein. Ich versuche nun zu klären, auf welche.

Frank