Hallo NG,
da auf Posting vom 17.06. keine Reaktion von euch, hier nochmal die Frage:
nach langer gerichtl. Außeinandersetzung zahlte AG nach Kündigung
eine
Karenzentschädigung für drei letzte monate 2004.
Der AG schickte eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit dem Brief.
Drin steht, dass er die o.g. Entschädigung als laufendes Entgelt bezahlt
und
dass Sozialversich.entrichtet hat.
In der Lohnsteuerbesch. hatt er der Bruttoarbeitslohn auf die Höhe der
Enzschädigung erhöht.
Fragen:
Ist das überhaupt richtig, die Karenzentschädigung zum laufenden
Bruttolohn
zu addieren?
Gehört das nicht zum Pkt.10 - ermäßigt besteuerte
Entschädigungen? Wenn Ja,
wie erklärt man dem FA, dass die Lohnsteuerbesch falsch ist?
Für Euere Hilfe vielen Dank
Michael
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Entschädigung-voll versteuern ?
Michael Hotjakov schrieb am Montag, 20. Juni 2005
01:46:
> Hallo NG,
>
> da auf Posting vom 17.06. keine Reaktion von euch, hier nochmal die
> Frage:
>
> nach langer gerichtl. Außeinandersetzung zahlte AG nach
Kündigung eine
> Karenzentschädigung für drei letzte monate 2004.
> Der AG schickte eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit dem Brief.
> Drin steht, dass er die o.g. Entschädigung als laufendes Entgelt
> bezahlt und dass Sozialversich.entrichtet hat.
Du musst noch näher erläutern, was hier eine
"Karanezentschädigung" ist.
So wie du das hier darstellst, ist das laufender Arbeitslohn,
allerdings aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Der wird aber ganz
normal besteuert, wie jeder laufender Arbeitslohn.
Thomas
Hallo Thomas,
nach der Kündigung musste der AG dafür, dass der ehemaliger
Mitarbeiter eine
geraume Zeit "Mund hält" gemäß Arbeitsvertrag eine
Karenzentschädigung i.H.
von drei Monatsgehälter zahlen.
Nicht gerne und nicht freiwillig, aber nach der Einschaltung von einem
Rechtsanwalt hat doch gezahlt.
Die Art und Weise gefällt mir nicht. Für die gleiche Zeit wurde ALG
gezahlt,
dass nach Progressionsvorbehalt besteuert wird.
Gruß Michael
"Thomas Homilius" schrieb im Newsbeitrag
news:6085946.ce90BI2oRm@ID-120215.news.uni-berlin.de...
> Michael Hotjakov schrieb am Montag, 20. Juni 2005
> 01:46:
>
>> Hallo NG,
>>
>> da auf Posting vom 17.06. keine Reaktion von euch, hier nochmal die
>> Frage:
>>
>> nach langer gerichtl. Außeinandersetzung zahlte AG nach
Kündigung eine
>> Karenzentschädigung für drei letzte monate 2004.
>> Der AG schickte eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit dem Brief.
>> Drin steht, dass er die o.g. Entschädigung als laufendes Entgelt
>> bezahlt und dass Sozialversich.entrichtet hat.
>
> Du musst noch näher erläutern, was hier eine
"Karanezentschädigung" ist.
> So wie du das hier darstellst, ist das laufender Arbeitslohn,
> allerdings aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Der wird aber ganz
> normal besteuert, wie jeder laufender Arbeitslohn.
>
>
> Thomas
Michael Hotjakov wrote:
> nach der Kündigung musste der AG dafür, dass der ehemaliger
Mitarbeiter
> eine geraume Zeit "Mund hält" gemäß
Arbeitsvertrag eine
> Karenzentschädigung i.H. von drei Monatsgehälter zahlen.
Hi Michael, das ist doch nichts besonderes!
Andere Arbeitsverträge sehen vor, daß mind. 1 Jahr lang keine
Geschäfts-
geheimnisse des früheren AG preisgegeben werden dürfen und daß
auch
kein neues Arbeitsverhältnis im ähnlichen Umfeld aufgenommen werden
darf!
> Nicht gerne und nicht freiwillig, aber nach der Einschaltung von einem
> Rechtsanwalt hat doch gezahlt.
Warum das denn, wenn es doch im Arbeitsvertrag bereits drin stand?
Und warum sollte es dann zweifelhaft sein, daß das ein Arbeitslohn ist?
> Die Art und Weise gefällt mir nicht. Für die gleiche Zeit wurde
ALG
> gezahlt, dass nach Progressionsvorbehalt besteuert wird.
Das ist doch aber gesetzlich was ganz anderes, nämlich Ersatzleistung!
Wieso bist Du gegen Einstufung als Arbeitslohn und willst statt dessen
die Steuerallgemeinheit (alle zahlenden Steuer-Bürger) belasten?
Du hast das Geld bekommen und mußt es versteuern! Punkt!
Denn bereits im Arbeitsvertrag war es als Gehalt bezeichnet!
Das war eine vertraglich vereinbarte Zusatzleistung und im Gegensatz
zum ALG keineswegs eine Absicherung Deines Lebensunterhalts.
Gruß, Horst