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Dienstfahrten in Steuererklärung geltend ma chen


Torben Wagner

Hallo,

ich habe fast meine Steuererklärung 2004 fertig (hätte ich fast
vergessen ;-), hier ist aber noch eine Frage offen:

Ich habe seit 01.07.04 einen Firmenwagen und bin auch viel unterwegs,
bekomme deswegen 50,00 EUR pro Monat von meinem Arbeitgeber steuerfrei
als Fahrtkostenpauschale.

Natürlich bin meist öfters als für diese 50,00 EUR pro Monat unterwegs
und würde nun mein Fahrtenbuch in meine Steuererklärung einfließen
lassen aber nur wo gebe ich diese Fahrtkosten an?

In meinem Programm "Einkommensteuer 2004: Steuer-Spar-Erklärung" finde
ich nur den Punkt unter Werbungskosten, die Dienstreisen einzutragen.

Reicht es hier, einfach den Ort sowie Datum der Reise und die
Verpflegungspauschalbeträge eintzutragen?
Ich könnte noch Kilometer (Privat KFZ), Mitnahme von Personen,
öffentliche Verkehrsmittel, ... eintragen aber muss das sein?

Vielen Dank & lieben Gruß



Steurberater




"Uwe Olufs"

"Torben Wagner" schrieb im Newsbeitrag
news:dau633$co7$00$1@news.t-online.com...
> Hallo,
>
> ich habe fast meine Steuererklärung 2004 fertig (hätte ich fast vergessen
> ;-), hier ist aber noch eine Frage offen:
>
> Ich habe seit 01.07.04 einen Firmenwagen und bin auch viel unterwegs,
> bekomme deswegen 50,00 EUR pro Monat von meinem Arbeitgeber steuerfrei als
> Fahrtkostenpauschale.
>
> Natürlich bin meist öfters als für diese 50,00 EUR pro Monat unterwegs und
> würde nun mein Fahrtenbuch in meine Steuererklärung einfließen lassen aber
> nur wo gebe ich diese Fahrtkosten an?
>
> In meinem Programm "Einkommensteuer 2004: Steuer-Spar-Erklärung" finde ich
> nur den Punkt unter Werbungskosten, die Dienstreisen einzutragen.
>
> Reicht es hier, einfach den Ort sowie Datum der Reise und die
> Verpflegungspauschalbeträge eintzutragen?
> Ich könnte noch Kilometer (Privat KFZ), Mitnahme von Personen, öffentliche
> Verkehrsmittel, ... eintragen aber muss das sein?
>


Zunächst zum Sachverhalt:

Du erhältst einen Firmenwagen.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber alle Kosten dafür trägt?
Falls ja, weshalb bekommst Du dann noch 50 EUR steuerfrei als
Fahrtkostenpauschale? Oder sind damit die Verpflegungsmehraufwendungen
abgegolten?

Wenn das geklärt ist, wirst Dus sicher auch eine gescheite Antwort erhalten.
Uwe



Torben Wagner

Uwe Olufs schrieb:
> "Torben Wagner" schrieb im Newsbeitrag
> news:dau633$co7$00$1@news.t-online.com...
>
>>Hallo,
>>
>>ich habe fast meine Steuererklärung 2004 fertig (hätte ich fast vergessen
>>;-), hier ist aber noch eine Frage offen:
>>
>>Ich habe seit 01.07.04 einen Firmenwagen und bin auch viel unterwegs,
>>bekomme deswegen 50,00 EUR pro Monat von meinem Arbeitgeber steuerfrei als
>>Fahrtkostenpauschale.
>>
>>Natürlich bin meist öfters als für diese 50,00 EUR pro Monat unterwegs und
>>würde nun mein Fahrtenbuch in meine Steuererklärung einfließen lassen aber
>>nur wo gebe ich diese Fahrtkosten an?
>>
>>In meinem Programm "Einkommensteuer 2004: Steuer-Spar-Erklärung" finde ich
>>nur den Punkt unter Werbungskosten, die Dienstreisen einzutragen.
>>
>>Reicht es hier, einfach den Ort sowie Datum der Reise und die
>>Verpflegungspauschalbeträge eintzutragen?
>>Ich könnte noch Kilometer (Privat KFZ), Mitnahme von Personen, öffentliche
>>Verkehrsmittel, ... eintragen aber muss das sein?
>>
>
>
>
> Zunächst zum Sachverhalt:
>
> Du erhältst einen Firmenwagen.

Genau

> Ist es richtig, dass der Arbeitgeber alle Kosten dafür trägt?

Ja, er trägt alle Kosten dafür

> Falls ja, weshalb bekommst Du dann noch 50 EUR steuerfrei als
> Fahrtkostenpauschale? Oder sind damit die Verpflegungsmehraufwendungen
> abgegolten?

Da habe ich mich falsch ausgedrückt, es sind die
Verpflegungsmehraufwendungen.

>
> Wenn das geklärt ist, wirst Dus sicher auch eine gescheite Antwort erhalten.

Ich freue mich schon drauf ;-)

Danke!



"Uwe Olufs"

"Torben Wagner" schrieb im Newsbeitrag
news:dbatq1$bsj$02$3@news.t-online.com...

>
> Da habe ich mich falsch ausgedrückt, es sind die
> Verpflegungsmehraufwendungen.
>
>>
>> Wenn das geklärt ist, wirst Dus sicher auch eine gescheite Antwort
>> erhalten.
>
> Ich freue mich schon drauf ;-)

Nachdem dies geklärt ist kannst Du die Verpflegungsmehraufwendungen für die
Dienstreisen gemäß amtlicher Pauschalen in der Steuererklärung geltend
machen. Die steuerfreie Pauschale von 600 EUR / Jahr (also nicht monatlich
nur das rechnen, was die 50 EUR übersteigt) musst Du gegenrechnen.

Kilometer oder die Mitnahme von Personen wirken sich nicht aus, weil ja der
Arbeitgeber alle Kosten des Kfz trägt und Du keine Aufwendungen hast.

Uwe