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Re: Rechtens? bei Warenrueckgabe im Media-Markt, Personalienfeststellung


Steurberater




Stefan Wagner

"Michael Hofmann" wrote in de.fan.aldi:
[Es geht um Rückerstattung des Kaufpreises, leicht gekürzt]
> Dann kams, der Verkaeufer fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw.
> Antwort: nein das ist nur fuers Finanzamt.
> Ist sowas Rechtens?

Ja. Er braucht einen Gutschriftbeleg, damit die Erstattung des
Kaufpreises nachvollziehbar ist. Und der muß ausweisen, an wen die
Gutschrift erfolgt ist. Grundlage: Umsatzsteuergesetz (IIRC §22 UStG)

Ich hab mal ein X-Post plus Followup an dsrst+b gemacht.

Gruß

Stefan