« zurück zur Hauptseite...

geschaetzter Steuerbescheid vom Finanzamt


"Andreas"

Hallo,

habe vom Finanzamt ne Steuerschätzung (fuer 2003) erhalten mit einer
Nachzahlungsbetrag von 929,23?.

Heute war ich persöhlich beim Finanzamt um den Termin verlängern zu lassen.

Dies ist laut der Mitarbeiterin nicht möglich da ich schon 2 Jahre Zeit
gehabt habe.
Mann konnte zwischen den Zeilen lesen das diese Mitarbeiterin keinerlei Lust
dazu
Wirklich habe ich am 31.12.05 2Jahre Zeit gehabt.
Eine rechtlich Grundlange wurde mir nicht genannt.
Da ich übermorgen in den Urlaub fahre kann ich den Termin zur Abgabe nicht
einhalten.

Was kann ich machen?

Gruss
Andreas



Steurberater




Martin Hentrich

On Thu, 28 Jul 2005 13:48:18 +0200, "Andreas"
wrote:

>Da ich übermorgen in den Urlaub fahre kann ich den Termin zur Abgabe nicht
>einhalten.

Also ich brauch nur einen Tag für die Steuererklärung....

>Was kann ich machen?

Die Erklärung abgeben. Welche Begründung hattest du übrinx für die
weitere Verzögerung? Urlaub?

Und wieso meintest du, der Termin für 2003 liegt nicht wie üblich bei
verpflichteten Erklärungen am 31.5.2004 sondern am 31.12.2005?

Martin



Gisela Koenig

> Was kann ich machen?

Auch gegen einen Schätzungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Die
Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf dem Bescheid. Die Frist
beträgt 4 Wochen (ist identisch mit dem Zahltermin der Nachzahlung).
Da Sie bereits auf dem Finanzamt waren hätten Sie doch den Einspruch an
Amtsstelle erklären können. Besser gesagt: die Mitarbeiterin auf dem FA
hätte Sie eigentlich darauf hinweisen müssen. Falls der Einspruch noch
nicht erfolgt ist - dringend nachholen.
Sie haben dann für die Abgabe der Erklärung noch ein paar Wochen Zeit .
Das Finanzamt wir Ihnen eine Frist geben.
Nur eins: zahlen müssen Sie den angeforderten Nachzahlungsbetrag. Nur
wenn Sie die Steuererklärung abgeben können Sie die Aussetzung der
Vollziehung (der Nachzahlung) beantragen.

Gisela König



Axel Böhm

Am Thu, 28 Jul 2005 13:48:18 +0200, schrieb "Andreas"
:

>Hallo,
>
>habe vom Finanzamt ne Steuerschätzung (fuer 2003) erhalten mit einer
>Nachzahlungsbetrag von 929,23?.
>
>Heute war ich persöhlich beim Finanzamt um den Termin verlängern zu lassen.

Welchen Termin verlängern? Abgabeschluss war der 31.Mai 2004. Alles
danach ist zu spät. Man kann in begründeten Fällen Fristverlängerung
bis zum 30.9.2004 beantragen. Nach meinem Kalender ist der aber auch
schon vorbei.

>Dies ist laut der Mitarbeiterin nicht möglich da ich schon 2 Jahre Zeit
>gehabt habe.

Auffallend richtig.

>Mann konnte zwischen den Zeilen lesen das diese Mitarbeiterin keinerlei Lust
>dazu

Warum sollte sie auch Lust haben. Sie hat die Akte jetzt seit zwei
Jahren auf dem Tisch und möchte auch mal weiterkommen.

>Wirklich habe ich am 31.12.05 2Jahre Zeit gehabt.
>Eine rechtlich Grundlange wurde mir nicht genannt.

§149 Abs. 2 AO i.V.m. § 25 EStG

>Was kann ich machen?

Einspruch einlegen (Frist einen Monat seit Bekanntgabe des Bescheides;
Tag der Aufgabe zur Post + 3 Tage) und Begründung in Form der
Steuererklärung sofort nach dem Urlaub nachreichen.

In der Zwischenzeit entstehen für die 929 EUR Säumniszuschläge in Höhe
von 1% je angefangenen Monat seit Fälligkeit der Steuerschuld. Also am
besten das Geld gleich überweisen.

Grüße

Axel



"Andreas"

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:skvhe1duk3nkkq803dbo1qaqeeol9vt62q@4ax.com...
> Am Thu, 28 Jul 2005 13:48:18 +0200, schrieb "Andreas"
> :
>
>>Hallo,
>>
>>habe vom Finanzamt ne Steuerschätzung (fuer 2003) erhalten mit einer
>>Nachzahlungsbetrag von 929,23?.
>>
>>Heute war ich persöhlich beim Finanzamt um den Termin verlängern zu
>>lassen.
>
> Welchen Termin verlängern? Abgabeschluss war der 31.Mai 2004. Alles
> danach ist zu spät. Man kann in begründeten Fällen Fristverlängerung
> bis zum 30.9.2004 beantragen. Nach meinem Kalender ist der aber auch
> schon vorbei.
>
>>Dies ist laut der Mitarbeiterin nicht möglich da ich schon 2 Jahre Zeit
>>gehabt habe.
>
> Auffallend richtig.
>
>>Mann konnte zwischen den Zeilen lesen das diese Mitarbeiterin keinerlei
>>Lust
>>dazu
>
> Warum sollte sie auch Lust haben. Sie hat die Akte jetzt seit zwei
> Jahren auf dem Tisch und möchte auch mal weiterkommen.
>
>>Wirklich habe ich am 31.12.05 2Jahre Zeit gehabt.
>>Eine rechtlich Grundlange wurde mir nicht genannt.
>
> §149 Abs. 2 AO i.V.m. § 25 EStG
>
>>Was kann ich machen?
>
> Einspruch einlegen (Frist einen Monat seit Bekanntgabe des Bescheides;
> Tag der Aufgabe zur Post + 3 Tage) und Begründung in Form der
> Steuererklärung sofort nach dem Urlaub nachreichen.
>
> In der Zwischenzeit entstehen für die 929 EUR Säumniszuschläge in Höhe
> von 1% je angefangenen Monat seit Fälligkeit der Steuerschuld. Also am
> besten das Geld gleich überweisen.
>
> Grüße
>
> Axel


Hallo,

ich war im Urlaub,
ich lege erstmal schriftlich wiederspruch ein.

Gruß
Andy



Eric Lorenz

Andreas schrieb:

> ich war im Urlaub,
> ich lege erstmal schriftlich wiederspruch ein.

Einspruch einlegen reicht!
Das entbindet dich nicht von der Zahlung.

Eric



Dennis Nikodem

Andreas schrieb:

> ich war im Urlaub,

2 Jahre lang?
Wer sich so einen Urlaub leisten kann, den sollten auch die paar Kröten
Nachzahlung nicht stören. *SCNR*

Gruß, Dennis



Eric Lorenz

Dennis Nikodem schrieb:
>
> 2 Jahre lang?
> Wer sich so einen Urlaub leisten kann, den sollten auch die paar Kröten
> Nachzahlung nicht stören. *SCNR*
>
Evtl. auf Staatskosten unterwegs gewesen ;-)

Eric