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eBay: Verkauf von Anlagevermögen


"Steffen Franzeck"

Hallo Netz-Gemeinde,

ich bin selbständig, allerdings kein Händler. Ich möchte aus meinem Gewerbe
einen nicht mehr benötigten Monitor und ein Laptop bei eBay meistbietend
versteigern.

Was ist zu beachten bezüglich: Rechnung, Umsatzsteuer,
Gewährleistungspflichten, Sonstiges?

Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?

Für Tipps und Ehrfahrungsberichte dankbar.
Keine krummen Tricks, soll schon sauber sein.

Gruß,
Steffen



Steurberater




Matthias Koehler

[Steffen:]

> ich bin selbständig, allerdings kein Händler. Ich möchte aus meinem Gewerbe
> einen nicht mehr benötigten Monitor und ein Laptop bei eBay meistbietend
> versteigern.

Juristisch ist eBay keine Versteigerung, sondern ein ganz normaler Verkauf,
also mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.

> Was ist zu beachten bezüglich: Rechnung, Umsatzsteuer,
> Gewährleistungspflichten, Sonstiges?

Du musst Gewährleistung geben und die Einnahme der Umsatzsteuer unterwerfen.
Allerdings kannst Du die zweijährige Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.

> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?

Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen. Ich
persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute verkaufen.

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de



"Christian Fischer"

"Matthias Koehler" schrieb im Newsbeitrag
news:BF1F8948.1DBBC%nutznetz@koehler-film.info...

> Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen. Ich
> persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute verkaufen.

Warum denn nicht?

--
Mit freundlichen Grüßen

Fischer Christian



"Bernd Meyer"

> Ich persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute
> verkaufen.

Und auf keinen Fall an Lehrer! (eigene Erfahrung)
Gruß, Bernd



Florian Schmeichler

"Steffen Franzeck" wrote in
news:42f9a9fb$0$27429$9b622d9e@news.freenet.de:


> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?

Unabhängig von allen NAchweismöglichkeiten:

Wenn Du die Geräte "privat" entnimmst, also von Deinem Gewerbe abkaufst mit
dem Zweck, sie zu verkaufen, dann ist das strengenommen eine gewerbliche
Tätigkeit.

Gruss,
Florian



Markus Loeffler

Florian Schmeichler wrote:
> "Steffen Franzeck" wrote in
> news:42f9a9fb$0$27429$9b622d9e@news.freenet.de:
>
>
>
>>Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
>
>
> Unabhängig von allen NAchweismöglichkeiten:
>
> Wenn Du die Geräte "privat" entnimmst, also von Deinem Gewerbe abkaufst mit
> dem Zweck, sie zu verkaufen, dann ist das strengenommen eine gewerbliche
> Tätigkeit.
>
aber doch nur bei Nachhaltigkeit, oder?



lemchens@lemmies.lb.bawue.de (arvids lemchens)

Hallo Matthias,

nutznetz@koehler-film.info am 10.08.05 um 10:36 in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung:
>> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
> Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen.
> Ich persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute
> verkaufen.

Wo kommt das halbe Jahr her? Steht das in einem Gesetz, bzw. einer
Ordnung, oder ergibt sich die Haltefrist aus der Praxis und/oder
gesprochenen Urteilen?

Wie ist es mit, vor der Entnahme liegenden, Kosten, z.B. neue
Grafikkarte, mehr Speicher, Jahresinspektion, Volltanken; also Kosten,
die sich nicht, oder nur minimal, werterhoehend auswirken? Gibt es da
auch Anstandsfristen?

MvfG,

Arvids