Hallo Netz-Gemeinde,
ich bin selbständig, allerdings kein Händler. Ich möchte aus
meinem Gewerbe
einen nicht mehr benötigten Monitor und ein Laptop bei eBay meistbietend
versteigern.
Was ist zu beachten bezüglich: Rechnung, Umsatzsteuer,
Gewährleistungspflichten, Sonstiges?
Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
Für Tipps und Ehrfahrungsberichte dankbar.
Keine krummen Tricks, soll schon sauber sein.
Gruß,
Steffen
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eBay: Verkauf von Anlagevermögen
[Steffen:]
> ich bin selbständig, allerdings kein Händler. Ich möchte
aus meinem Gewerbe
> einen nicht mehr benötigten Monitor und ein Laptop bei eBay
meistbietend
> versteigern.
Juristisch ist eBay keine Versteigerung, sondern ein ganz normaler Verkauf,
also mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.
> Was ist zu beachten bezüglich: Rechnung, Umsatzsteuer,
> Gewährleistungspflichten, Sonstiges?
Du musst Gewährleistung geben und die Einnahme der Umsatzsteuer
unterwerfen.
Allerdings kannst Du die zweijährige Gewährleistung auf ein Jahr
verkürzen.
> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen. Ich
persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute
verkaufen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
"Matthias Koehler" schrieb im
Newsbeitrag
news:BF1F8948.1DBBC%nutznetz@koehler-film.info...
> Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen. Ich
> persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an Privatleute
verkaufen.
Warum denn nicht?
--
Mit freundlichen Grüßen
Fischer Christian
> Ich persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an
Privatleute
> verkaufen.
Und auf keinen Fall an Lehrer! (eigene Erfahrung)
Gruß, Bernd
"Steffen Franzeck" wrote in
news:42f9a9fb$0$27429$9b622d9e@news.freenet.de:
> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
Unabhängig von allen NAchweismöglichkeiten:
Wenn Du die Geräte "privat" entnimmst, also von Deinem Gewerbe
abkaufst mit
dem Zweck, sie zu verkaufen, dann ist das strengenommen eine gewerbliche
Tätigkeit.
Gruss,
Florian
Florian Schmeichler wrote:
> "Steffen Franzeck"
wrote in
> news:42f9a9fb$0$27429$9b622d9e@news.freenet.de:
>
>
>
>>Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
>
>
> Unabhängig von allen NAchweismöglichkeiten:
>
> Wenn Du die Geräte "privat" entnimmst, also von Deinem
Gewerbe abkaufst mit
> dem Zweck, sie zu verkaufen, dann ist das strengenommen eine gewerbliche
> Tätigkeit.
>
aber doch nur bei Nachhaltigkeit, oder?
Hallo Matthias,
nutznetz@koehler-film.info am 10.08.05 um 10:36 in
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung:
>> Ist die Entnahme ins Private und der Privatverkauf eine Alternative?
> Ja, aber da sollte dann mindestens ein halbes Jahr dazwischenliegen.
> Ich persönlich würde keine betrieblichen Dinge mehr an
Privatleute
> verkaufen.
Wo kommt das halbe Jahr her? Steht das in einem Gesetz, bzw. einer
Ordnung, oder ergibt sich die Haltefrist aus der Praxis und/oder
gesprochenen Urteilen?
Wie ist es mit, vor der Entnahme liegenden, Kosten, z.B. neue
Grafikkarte, mehr Speicher, Jahresinspektion, Volltanken; also Kosten,
die sich nicht, oder nur minimal, werterhoehend auswirken? Gibt es da
auch Anstandsfristen?
MvfG,
Arvids