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USt bei Zuschuss-Abschreibung


Christoph Auer

Hallo,

Habe folgende Frage
Ein Gastronomiebetrieb erhält von seiner Brauerei einen Zuschuss für 2
Jahre welcher monatlich zu gleichen Teilen abgeschrieben wird.

Ist dieser Zuschuss als umsatzsteuerpflichtige Einnahme zu behandeln und
wann ist die Steuer dann fällig?
Anteilig für den abgeschriebenen Betrag oder gleich bei Zahlung für die
kompletten zwei Jahre?

Danke für eure Hilfe und viele Grüsse,
Christoph



Steurberater




Axel Ceh

Christoph Auer schrieb:

> Habe folgende Frage
> Ein Gastronomiebetrieb erhält von seiner Brauerei einen Zuschuss für 2
> Jahre welcher monatlich zu gleichen Teilen abgeschrieben wird.
>
> Ist dieser Zuschuss als umsatzsteuerpflichtige Einnahme zu behandeln und
> wann ist die Steuer dann fällig?


Für was ist dieser Zuschuss? Steht er im Zusammenhang mit einer
Lieferung oder Leistung (dann steuerbar!)? Was sagt denn die Brauerei?
Sie möchte vermutlich die Vorsteuer ziehen.

> Anteilig für den abgeschriebenen Betrag oder gleich bei Zahlung für die
> kompletten zwei Jahre?

Ich geh mal davon aus: sofort.

Gruß,
Axel



Christoph Auer

Hallo,

Axel Ceh schrieb:
> Christoph Auer schrieb:
>
>> Habe folgende Frage
>> Ein Gastronomiebetrieb erhält von seiner Brauerei einen Zuschuss für 2
>> Jahre welcher monatlich zu gleichen Teilen abgeschrieben wird.
>>
>> Ist dieser Zuschuss als umsatzsteuerpflichtige Einnahme zu behandeln und
>> wann ist die Steuer dann fällig?
>
> Für was ist dieser Zuschuss? Steht er im Zusammenhang mit einer
> Lieferung oder Leistung (dann steuerbar!)? Was sagt denn die Brauerei?
> Sie möchte vermutlich die Vorsteuer ziehen.
Die Brauerei sagt gar nichts dazu. Das ist ja mein Problem.
Bedingung für den Zuschuss ist die Verpflichtung das Bier von denen im
Angebot zu behalten. Das bezogene Bier wird natürlich extra versteuert.
Deren Rechnung ist Zuschuss 2.400 Euro -> monatliche Abschreibung 100
Euro. Von Ust steht da nichts.

Irgendjemand eine Idee?
Danke, Christoph



Axel Ceh

Christoph Auer schrieb:
> Axel Ceh schrieb:
>>
>>>Habe folgende Frage
>>>Ein Gastronomiebetrieb erhält von seiner Brauerei einen Zuschuss für 2
>>>Jahre welcher monatlich zu gleichen Teilen abgeschrieben wird.
>>>
>>>Ist dieser Zuschuss als umsatzsteuerpflichtige Einnahme zu behandeln und
>>>wann ist die Steuer dann fällig?
>>
>>Für was ist dieser Zuschuss? Steht er im Zusammenhang mit einer
>>Lieferung oder Leistung (dann steuerbar!)? Was sagt denn die Brauerei?
>>Sie möchte vermutlich die Vorsteuer ziehen.
>
> Die Brauerei sagt gar nichts dazu. Das ist ja mein Problem.


Haben die kein Telefon? Keine Buchhaltung, die man fragen kann, ob der
gewährte Zuschuss Umsatzsteuer enthält? Kein Fax? Keinen Außendienstler,
den man nerven kann?


> Bedingung für den Zuschuss ist die Verpflichtung das Bier von denen im
> Angebot zu behalten. Das bezogene Bier wird natürlich extra versteuert.
> Deren Rechnung ist Zuschuss 2.400 Euro -> monatliche Abschreibung 100
> Euro. Von Ust steht da nichts.


Sieht mir eher nach Leistungsaustausch aus, also steuerbar. Aber wie
gesagt, die Brauerei wird es besser wissen, da sie sowas sicher häufiger
gemacht haben und bei der einen oder anderen Betriebsprüfung schon
behandelt sein dürfte.

Poste mal das Ergebnis hier, wenn du es genau weißt.

Gruß,
Axel



Toni Schulz

On Fri, 12 Aug 2005 16:46:38 +0200, Christoph Auer
wrote:

Hallo Christoph,

Was meinst Du mit "monatliche Abschreibung von 100



Christoph Auer

Hallo Toni,

genau, man erhält am Anfang der 2 Jahre den Zuschuss (2400 Euro) und
dieser wird dann zunächst als Verbindlichkeit verbucht. Dieser
Passiv-Posten wird dann monatlich um 100 Euro reduziert.
Mit den Lieferungen erfolgt keine Verrechnung.

Gruss, Christoph

Toni Schulz schrieb:
> On Fri, 12 Aug 2005 16:46:38 +0200, Christoph Auer
> wrote:
>
> Hallo Christoph,
>
> Was meinst Du mit "monatliche Abschreibung von 100



Toni Schulz

On Sat, 13 Aug 2005 10:28:12 +0200, Christoph Auer
wrote:

Hallo Christoph,

laut Deinen Angaben handelt es sich bei dem "Zuschuss" nicht um einen
sog. echten Zuschuss, sondern um ein normales Entgelt, dass im Rahmen
eines Leistungsaustausches zwichen dem Gastronomiebetrieb und der
Brauerei gezahlt wird. Die Leistung des Gastronomiebetriebs liegt
darin, das Bier der Brauerei für den Zeitraum von zwei Jahren im
Angebot zu behalten, woraufhin die Brauerei als Gegenleistung 2.400



Christoph Auer

Hallo zusammen,

kurzes Zwischenergebnis: Brauerei hat geantwortet. Es liegt ein
Leistungsaustausch vor - folglich steuerbar.
Wann die Steuer dann fällig wird, konnte ich aber nicht in Erfahrung
bringen.

Gruss, Christoph

Axel Ceh schrieb:
> Christoph Auer schrieb:
>
> Axel Ceh schrieb:
>
>> Bedingung für den Zuschuss ist die Verpflichtung das Bier von denen im
>> Angebot zu behalten. Das bezogene Bier wird natürlich extra versteuert.
>> Deren Rechnung ist Zuschuss 2.400 Euro -> monatliche Abschreibung 100
>> Euro. Von Ust steht da nichts.
>
>
>
> Sieht mir eher nach Leistungsaustausch aus, also steuerbar. Aber wie
> gesagt, die Brauerei wird es besser wissen, da sie sowas sicher häufiger
> gemacht haben und bei der einen oder anderen Betriebsprüfung schon
> behandelt sein dürfte.
>
> Poste mal das Ergebnis hier, wenn du es genau weißt.
>
> Gruß,
> Axel