Hallo Newsgroup,
ich bin verheiratet und habe 2 kleine Kinder, fuer die ich Kindergeld
erhalte.
Ich moechte eine Eigentumswohnung kaufen, welche unentgeltlich von
meiner Mutter bewohnt werden soll.
Bekomme ich die Kinderzulage von 2x800 Euro auch in diesem Fall, d.h.
wenn die Kinder gar nicht in der benannten Eigentumswohnung wohnen,
sondern bei mir?
Sollte ich in Zukunft noch eine Immobilie erwerben, die von mir und
meiner Familie bewohnt wird, ist meine Frau doch noch einmal berechtigt
fuer die Eigenheimzulage. Die Kinderzulage wird aber nicht noch einmal
gezahlt, oder?
Vielen Dank.
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Eigenheimzulage (Kinderzulage)
"Alexander Schröder" schrieb im
Newsbeitrag
news:devso2$mld$1@newsreader3.netcologne.de...
> thorsten.graeber@online.de wrote:
>> Bekomme ich die Kinderzulage von 2x800 Euro auch in diesem Fall, d.h.
>> wenn die Kinder gar nicht in der benannten Eigentumswohnung wohnen,
>> sondern bei mir?
>
> Die Kinder müssen nicht in dem begünstigten Objekt wohnen, im
Gegenteil:
> sie müssen in Deinem Haushalt wohnen.
Fast ;-)
Sie müssen zum Kaufdatum in deinem Haushalt leben.
Danach können sie ausziehen. (Zb in besagte Wohnung) und die Linderzulage
gibts weiter.
"Peter H" wrote:
>Danach können sie ausziehen. (Zb in besagte Wohnung) und die
Linderzulage
Fehlt noch der Hinweis: "gepostest mit Lindows®" :-)
"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:pj27h11tjsckv1ej03v8gm0aa6v3r31vj9@4ax.com...
> "Peter H" wrote:
>
>>Danach können sie ausziehen. (Zb in besagte Wohnung) und die
Linderzulage
>
> Fehlt noch der Hinweis: "gepostest mit Lindows®" :-)
Oops ein K-L Vertauscher ;D