« zurück zur Hauptseite...
Re: Aufforderung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung rechtens?
Am 29 Sep 2005 02:55:07 -0700, schrieb "Michael Freischlad"
:
>> Aber Tipke ziteirt auch andere Meinungen aus der Literatur. Auch
>> erscheint mir die Auffassung von Tipke Rechtssystematisch sinnvoller.
>
>Wobei sich natürlich keine wirklichen Auswirkungen
>ergeben, da das FA mindestens ein Recht auf Feststellung
>einer möglichen Erklärungspflicht hat.
Das ist unbestritten. Jedoch kann dieses recht nicht dazu führen, dass
der Bürger eine Steuererklräung abzugeben hat um festzustellen ob er
Erklärungspflichtig ist. Das FA muss dann den Bürger auffordern eine
Steuererklärung abzugeben mit der Begründung warum es der Meinung
ist,
dass die gesetzlichen Tatbestände des jeweiligen Einzelsteuergesetzes
erfüllt seien. Und hierauf kann der Bürger dann entsprechend
erwidern.
Das FA kann natürlich auch einen entsprechenden VA erlassen, den der
Bürger dann anfechten kann. Im Ergebnis wird dann die Frage der
Erklärungspflicht gerichtlich geklärt.
>> Das FA als Exekutivorgan kann nicht entgegen der Steuergesetze eine
>> Erklärungspflicht begründen.
>
>Was der Wortlaut des Gesetzes allerdings erlaubt. Ob hier
>eine Auslegung des Gesetzes erfolgen mus oder nicht, das
>kann man den Gerichten überlassen. Da hier aber noch
>kein Urteil ergangen zu sein scheint, ist es wohl in der
>Praxis kaum relevant.
Die Diskussion war ja auch nur theoretisch. :-)
Grüße
Axel