Hallo!
Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als umsatzsteuerfreie
Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld "so einstecken".
Danke!
Thomas
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Wie Umsatzsteuer-Erstattung verbuchen?
Thomas Schmidt schrieb:
Hallo!
> Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
>
> Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als
umsatzsteuerfreie
> Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld "so
einstecken".
Bist du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer? Und von wem bekommst du die
Erstattung?
Eric
> Bist du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer? Und von wem bekommst du die
> Erstattung?
>
> Eric
Ich bin Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (ohne
Bilanz) und mache monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. muss ich das
so machen). Für den September habe ich Aufgrund einiger teurer
Anschaffungen
fürs Geschäft einen Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt.
Thomas
[Thomas:]
> Ich bin Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
(ohne
> Bilanz) und mache monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. muss ich
das
> so machen). Für den September habe ich Aufgrund einiger teurer
Anschaffungen
> fürs Geschäft einen Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt.
Bei einem Einnahme-/Überschussrechner zählt die auf den
Ausgangsrechnungen
ausgewiesene Umsatzsteuer als Einnahme und die auf den Eingangsrechnungen
ausgewiesene Vorsteuer als Ausgabe. Die Erstattung eines
Vorsteuerüberhangs
ist eine Einnahme und die Überweisung der Umsatzsteuer eine Ausgabe.
Du hast also eine Einnahme erzielt, und zwar ohne Umsatzsteuer... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Matthias Koehler schrieb:
> Bei einem Einnahme-/Überschussrechner zählt die auf den
Ausgangsrechnungen
> ausgewiesene Umsatzsteuer als Einnahme und die auf den Eingangsrechnungen
> ausgewiesene Vorsteuer als Ausgabe. Die Erstattung eines
Vorsteuerüberhangs
> ist eine Einnahme und die Überweisung der Umsatzsteuer eine Ausgabe.
>
> Du hast also eine Einnahme erzielt, und zwar ohne Umsatzsteuer... :-)
Ich habe die FAQ ja ewig nicht mehr gelesen, aber das ist doch wirklich
so schön und auch verständlich formuliert, dass man es so in die FAQ
übernehmen könnte, oder nicht?
Gruß
Carmen
Carmen Smolne schrieb:
> Ich habe die FAQ ja ewig nicht mehr gelesen, aber das ist doch wirklich
> so schön und auch verständlich formuliert, dass man es so in die
FAQ
> übernehmen könnte, oder nicht?
Oh, Mist, ich dachte, ich wäre noch in debs...hier gibts wohl keine
FAQ, oder?
Carmen
Alexander Schröder schrieb:
>
> Es gibt hier zwar immer wieder gestellte Fragen. Aber die korrketen
> Anworten darauf sind ja alle paar Monate andere. ;-)
Wir passen uns eben der aktuellen Gesetzeslage an.
Eric
"Thomas Schmidt" schrieb im
Newsbeitrag
news:dijtv1$u80$00$1@news.t-online.com...
> Hallo!
>
> Ich bin "Kleingewerbetreibender" und habe folgende Frage:
>
> Ist es richtig, dass ich eine Umsatzsteuer-Erstattung als
> umsatzsteuerfreie Einnahme verbuchen muss? Oder kann ich mir das Geld
> "so einstecken".
>
> Danke!
>
> Thomas
Wenn Du eine Einnahmeüberschussrechung erstellst mußt Du die
Erstattung
tatsächlich als Einnahme buchen, wenn Du das anders buchst, hast Du dich
"verbucht". Steuern aus der Steuer solltest Du nicht nocheinmal
ziehen.
Ob Du das Geld einsteckst, ist dem Finanzamt egal, Du darfst es auf alle
Fälle behalten.
Andreas