« zurück zur Hauptseite...

Wann kann ich die Arbeitszimmer Einrichtung absetzen? Ausgaben in 2005, Nutzung in 2006.


frank.wegner@web.de

Hallo,

ich werde ab Januar 2006 ein Arbeitszimmer in unserm Haus nutzen (nicht
in 2005!). Aber ich will dieses Jahr noch das Zimmer einrichten
(M



Steurberater




Martin Hentrich

On 16 Oct 2005 14:17:31 -0700, frank.wegner@web.de wrote:

in gleich 4 Gruppen und *ohne* FollowUpTo, habe dies auf
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung, gesetzt.

>ich werde ab Januar 2006 ein Arbeitszimmer in unserm Haus nutzen (nicht
>in 2005!). Aber ich will dieses Jahr noch das Zimmer einrichten
>(Möbel, Tapete, etc.). Mein Frage: Wann kann ich diese Kosten in
>meiner Steuererklärung angeben? Schon für 2005 (obwohl ich es da noch
>nicht genutzt hatte) oder erst für 2006 (obwohl die Belege aus 2005
>stammen werden)?

Bist du selbständig oder unselbständig oder falls unselbständig bist
du Lehrer? Anders gefragt: Wird das Arbeitsszimmer der Mittelpunkt
deiner Arbeit sein (falls unselbständig)? Falls nicht, dann kannst du
max. 1250 Euro anrechnen. Ggf. solltest du die Anschaffungen auf beide
Jahre aufteilen.

Martin



Konrad Wilhelm

On Mon, 17 Oct 2005 07:04:43 +0200, Martin Hentrich
wrote:

>On 16 Oct 2005 14:17:31 -0700, frank.wegner@web.de wrote:
>
>in gleich 4 Gruppen und *ohne* FollowUpTo, habe dies auf
>de.soc.recht.steuern+buchfuehrung, gesetzt.
>
>>ich werde ab Januar 2006 ein Arbeitszimmer in unserm Haus nutzen (nicht
>>in 2005!). Aber ich will dieses Jahr noch das Zimmer einrichten
>>(Möbel, Tapete, etc.). Mein Frage: Wann kann ich diese Kosten in
>>meiner Steuererklärung angeben? Schon für 2005 (obwohl ich es da noch
>>nicht genutzt hatte) oder erst für 2006 (obwohl die Belege aus 2005
>>stammen werden)?
>
>Bist du selbständig oder unselbständig oder falls unselbständig bist
>du Lehrer? Anders gefragt: Wird das Arbeitsszimmer der Mittelpunkt
>deiner Arbeit sein (falls unselbständig)? Falls nicht, dann kannst du
>max. 1250 Euro anrechnen. Ggf. solltest du die Anschaffungen auf beide
>Jahre aufteilen.
>
Arbeitsmittel (Schreibtisch, Aktenregal, ...) kann man natürlich auch
geltend machen, wenn man kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen
kann.
Wenn man die in 05 beschafft kann man sie natürlich auch nur in/ab 05
geltend machen.

Ob allgemeine Schönheitsreparaturen für ein Arbeitszimmer getrennt
absetzbar sind weiß ich nicht. Normalerweise werden die Aufwendungen
für die Wohnung (Miete oder laufende Kosten für Wohneigentum, Heizung,
Strom, ...) flächenmäßig anteilig fürs AZ angesetzt.

k.