Hallo,
die Gleitzone mit Löhnen zwischen 400 und 800 Euro im Monat ist ja ein
seit April 2003 staatlich subventionierter Niedriglohnbereich. Während
die SV-Beiträge des AG normal berechnet werden, zahlt der AN besonders
im unteren Bereich bedeutend weniger als den hälftigen Beitrag.
Berechnet wird dies nach einer Formel mittels eines Faktors F, der für
das Jahr 2006 neu festgelegt werden soll.
http://www.400-euro.de gibt ja einen Überblick.
Bisher habe ich den neuen Faktor noch nirgends finden können.
Weiß jemand mehr und verrät mir den Wert samt Quelle?
Martin
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Gleitzone und Faktor F im Jahr 2006
Martin Hentrich schrieb:
> Weiß jemand mehr und verrät mir den Wert samt Quelle?
Quelle ist wohl http://www.bmgs.bund.de - aber das funktioniert
momentan anscheinend nicht :-(
Abgesehen davon ist es vermutlich noch zu früh (oder gabs das
bisher schon immer im November des Vorjahres?)...
Gruß Matthias.
Ich schrieb:
> Quelle ist wohl http://www.bmgs.bund.de - aber das funktioniert
> momentan anscheinend nicht :-(
Jetzt gehts wieder - und auf der Seite
http://www.bmgs.bund.de/cln 041/nn
600122/DE/Themenschwerpunkte/Soziale-Sicherung/soziale-sicherung-node,param=.html
nnn=true
gibt es unten unter "Weitere Informationen" zwei Links, die
behaupten,
sie würden zu den Rechengrößen für 2005 und 2006
führen, in Wirklich-
keit jedoch nur zu Pressemitteilungssammlungen verlinken...
Aber vielleicht kommst Du von da aus ja irgendwie weiter...
Gruß Matthias.
On Mon, 21 Nov 2005 15:25:27 +0100, Matthias Hanft
wrote:
>Aber vielleicht kommst Du von da aus ja irgendwie weiter...
Danke, aber bei einer 404er Meldung ist das schwer.
Hab denen jetzt mal eine SMS geschickt (die bieten das an!) und eine
Email. Mal sehen, was kommt. Meine TK hat auch noch keine Ahnung.
Martin
Martin Hentrich schrieb:
> [Gleitzone und Faktor F]
> Bisher habe ich den neuen Faktor noch nirgends finden können.
> Weiß jemand mehr und verrät mir den Wert samt Quelle?
Der Faktor F für 2006 ergibt sich aus letzlich aus den geltenden
SV-Beiträgen des Jahres 2006:
Siehe auch §226 Abs.5 SGB V:
"F ist der Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 25 vom Hundert durch
den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des
Kalenderjahres, in dem
der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, geteilt wird. Der
Faktor ist auf vier Dezimalstellen zu runden. Der durchschnittliche
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres ergibt sich
aus der Summe der zum 1. Januar desselben Kalenderjahres geltenden
Beitragssätze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,
in der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung und
des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen vom
1. Januar des Vorjahres (§ 245)."
Diese Beitragssätze (insbesondere der durchschnittliche Beitragssatz der
gesetzlichen Krankenkassen) und daher auch erst dann der Faktor F werden
vom BMGS in der "Verordnung über maßgebliche
Rechengrößen in der
Sozialversicherung" (oder so ähnlich) bekanntgegeben. Dies erfolgt
erfahrungsgemäß gegen Jahresanfang.
Also abwarten und Tee trinken.
--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute
als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte
aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs
On Mon, 21 Nov 2005 17:16:12 +0100, "Christoph Neumann"
wrote:
>Diese Beitragssätze (insbesondere der durchschnittliche Beitragssatz
der
>gesetzlichen Krankenkassen) und daher auch erst dann der Faktor F werden
>vom BMGS in der "Verordnung über maßgebliche
Rechengrößen in der
>Sozialversicherung" (oder so ähnlich) bekanntgegeben.
Leider nein. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung gibt es
bereits. Sie ist von der Regierung verabschiedet und bedarf noch der
(formalen) Zustimmung durch den Bundesrat.
www.bmgs.bund.de/downloads/Sozialversicherungsrechengroessen.pdf
Dort stehen immer nur die Beitragsbem.grenzen und die Bezugsgröße
drin, keine Beitragssätze in % und erst gar nicht der Faktor F oder
der durchschn. Beitragssatz. aus dem man F berechnen könnte.
>Dies erfolgt
>erfahrungsgemäß gegen Jahresanfang.
Nein. das wäre eine regelmäßige Katastrophe, weil Dutzende
Softwareentwickler von Lohnsoftware ihre Programme dann schon lange an
den Mann/die Frau gebracht haben müssen, damit die Lohnabrechnungen
korrekt durchgeführt werden können.
>Also abwarten und Tee trinken.
Leider nicht möglich.
Die von dir angesprochenen % gibt es bereits. Speziell aber die
Einführung des Sonderbeitrages zur KV in Höhe von 0,9% am 1.7. hat
eine Verschiebung bewirkt.
Martin
Christoph Neumann schrieb:
> Diese Beitragssätze (insbesondere der durchschnittliche Beitragssatz
der
> gesetzlichen Krankenkassen) und daher auch erst dann der Faktor F werden
> vom BMGS in der "Verordnung über maßgebliche
Rechengrößen in der
> Sozialversicherung" (oder so ähnlich) bekanntgegeben. Dies
erfolgt
> erfahrungsgemäß gegen Jahresanfang.
Diesen durchschnittlichen Beitragssatz für 2006 gibts schon:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/gesundheit/gesetzl/index
9642.php
Und der vorher von mir zitierte Link funktioniert jetzt und führt auf
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/9530 9632.php
Da sind aber, wie Martin bereits bemerkte, nur Beitragsbemessungs-
grenze etc. drin enthalten.
Kann man aus diesen Daten nun was konstruieren?!
Gruß Matthias.
On Mon, 21 Nov 2005 16:47:50 +0100, Martin Hentrich
wrote:
>Hab denen jetzt mal eine SMS geschickt (die bieten das an!) und eine
>Email. Mal sehen, was kommt. Meine TK hat auch noch keine Ahnung.
Geht doch!
....vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Für das Jahr 2006 beträgt der Faktor F 0,5967.
Er wird jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das
Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Karin Vanheiden
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung....
Also, geht doch!
Martin