wenn eine GmBH einem Gesvchäftsführer einen PKW zur dienstlichen
Nutzung zur
Verfügung stellt und die private Nutzung per Vertrag ausgeschlossen ist
und
des weitreren der Geschäftsführer einen privaten PKW auf sich
zugelassen
hat, wird der Geschäftsführer dann vom Finanzamt in Ruhe gelassen
oder muß
dennoch ein Fahrtenbuch geführt werden um die betriebliche Nutzung zu
dokumentieren ?
Maria
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Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?
On Sun, 15 Jan 2006 18:13:37 +0100, "Maria Gutjahr"
wrote:
>wenn eine GmBH einem Gesvch
>Dann müssen ja doch wohl die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle
> als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies dann pauschal mit 0,03%
> pro Einfach-km vom Bruttolistenpreis im Monat oder eben per
> Fahrtenbuch.
Wie sieht es aus, wenn der Geschäftsführer von seinem Homeoffice
arbeitet,
welches als nichtselbständige Zweigstelle registriert ist? Damit
würden ja
die Fahrten zur Arbeitstelle entfallen, bzw. die Fahren zur
Hauptniederlassung wären betrieblich veranlasst.
Maria
On Sun, 15 Jan 2006 19:06:56 +0100, "Maria Gutjahr"
wrote:
>Wie sieht es aus, wenn der Gesch
Hallo Martin,
Martin Hentrich schrieb:
> Warum gibt die GmbH ihrem Geschäftsführer einen PKW, wenn diesen
den
> nicht nutzen darf/soll/kann? Das wirkt völlig weltfremd und
> unglaubwürdig, natürlich auch bei einer Betriebsprüfung.
Für Fahrten zu Kunden und zur Bank, zum Bahnhof etc. wird er ihn ja wohl
verwenden dürfen. Nur eben nicht privat.
@Maria: Bei mir hat die BP den Nutzungsausschluß anstandslos akzeptiert.
Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit 1%
versteuert.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
[Martin:]
> Bei mir hat die BP den Nutzungsausschluß anstandslos akzeptiert.
> Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit
1%
> versteuert.
Wobei der zweite Wagen dann der mit dem höheren Listenpreis ist.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
[Martin:]
> Das wirkt völlig weltfremd und unglaubwürdig, natürlich
auch
> bei einer Betriebsprüfung.
Und zwar sogar dann, wenn angegeben wird, dass der Geschäftsführer
den Wagen
nachts immer auf dem Firmengelände abstellt und der Pförtner das
jeweils
kontrolliert und schriftlich bestätigt.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
On Sun, 15 Jan 2006 21:56:40 +0100, Martin Schoenbeck
wrote:
>Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit=
1%
>versteuert.
Na dann ist es doch klar. Ein solches soll aber offenbar v