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"Verjährung" nach drei Jahren, sechs Monaten oder was?


thdiefenbach@hotmail.com

Hallo,

ich habe gesucht, telefoniert und gefragt und wei



Steurberater




"Andreas Gumtow"

schrieb im Newsbeitrag
news:1137670483.386859.151440@o13g2000cwo.googlegroups.com...
>Hallo,
>
>ich habe gesucht, telefoniert und gefragt und weiß jetzt noch
>weniger als zuvor, obwohl die Frage eigentlich ganz einfach ist:
>
>Wenn man Rechnungen an gewerbliche Kunden für gelieferte
>Waren oder erbrachte Dienstleistungen (nicht im Rahmen eines
>Werkvertrages) schreiben will, wie lange darf man sich nach
>Lieferung/Leistungserbringung Zeit lassen, bevor eine Verjährung
>eintritt?
>
>Ich hatte im Hinterkopf immer drei Jahre und finde das auch auf
>verschiedenen Seiten bestätigt. An anderer Stelle lese ich aber
>immer öfter auch was von sechs Monaten. Mache ich hier einen
>Denkfehler?
>
>Über Aufklärung würde ich mich freuen! Vielen Dank im voraus.

Mal sehen...

6 Monate gelten u.a. für:

- die Vermutung das ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag im
Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
- für die Pflicht zur Rechnungserstellung im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes für bestimmte Leistungen

3 Jahre wäre die Regelverjährung für Leistungen die nach der Reform
erbracht wurden die nicht nach VOB oder ähnlichen Regelungen laufen.