Hallo und schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage zu Verteilung des Gewinns bei einer GbR.
Bisher ist es eine normale 50/50 (%) Verteilung von 2 Gesellschaftern.
In diesem Jahr allerdings ist die Arbeitsverteilung ca. 80/20 bsw. schon
fast 90/10 (%).
Nun soll natürlich auch der Gewinn entsprechend des Arbeitsvolumens
verteilt werden.
Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den Verteilungsschlüssel
75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
eines Gehalts an A.
Welche Variante ist in der Praxis einfacher?
Hat jemand schon Erfahrungen mit höheren Verteilungsschlüsseln
gemacht?
Danke schön
Gruß
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GbR - Verteilung
Christian Dietrich wrote:
> b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
> eines Gehalts an A.
Was exakt das selbe wie eine Gewinnentnahme ist, daher keinerlei
Vorteil bringt.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
On Tue, 14 Mar 2006 00:15:04 +0100, Christian Dietrich
wrote:
>b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile f
Christian Dietrich schrieb:
> Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
>
> a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den
Verteilungsschlüssel
> 75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
Hallo Christian,
warum sollte sie problematisch sein? Es steht den Gesellschaftern einer
GbR grundsätzlich frei, wie sie Ihren Gewinn verteilen wollen.
> b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
> eines Gehalts an A.
Auch möglich, beachte aber, dass der Anstellungsvertrag steuerrechtlich
Einkünften aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit führt. Der
Gewinn
wird als Vorweggewinn bezeichnet, der Restgewinn würde dann 50/50
verteilt.
> Welche Variante ist in der Praxis einfacher?
Alle Möglichkeiten sind praktikabel. Beachtet werden muss jedoch,
das Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei der GbR im Voraus
getroffen werden sollten, damit der Fiskus der Aufteilung folgt.
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
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Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71 Skype: callto://degeneriert6986
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Steuerberater Kai Degen schrieb:
>
>> Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
>>
>> a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den
Verteilungsschlüssel
>> 75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
>
>
> Hallo Christian,
>
> warum sollte sie problematisch sein? Es steht den Gesellschaftern einer
> GbR grundsätzlich frei, wie sie Ihren Gewinn verteilen wollen.
>
Hallo Kai,
danke für Deine Einschätzung.
Ich hatte hier die Befürchtung, dass es sonst zu bsw. 99/1 Verteilungen
kommen könnte, bei denen 1 Gesellschafter eine Art Strohmann-Funktion
hat. Aber wenn ich Deine Antwort richtig lese, ist dies auch durch die
Vollhaftung wohl ausgeschlossen.
> Alle Möglichkeiten sind praktikabel. Beachtet werden muss jedoch,
> das Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei der GbR im Voraus
> getroffen werden sollten, damit der Fiskus der Aufteilung folgt.
Danke. Dann müssen wir es bald machen, dass es für 2006 noch wirkt.
Danke & Gruß
Christian
Martin Hentrich schrieb:
> On Tue, 14 Mar 2006 00:15:04 +0100, Christian Dietrich
> wrote:
>
>
>>b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann
Zahlung
>>eines Gehalts an A.
>
> Und wer zahlt das *gehalt*? Die GbR, also er an sich selber? das geht
> nicht. Dann die GbR auflösen und B stellt A an: Normaler
> Arbeitsvertrag mit Probezeit und danach Kündigungsschutz samt Urlaub
> und Lohnfortzahlung im krankheitsfall, SV-Anmeldung mit vorher
> Betriebsnummer bei der A-Agentur etc. pp. Das willst du wirklich?
Nein, nicht wirklich. Daher war es nur als Alternative gedacht.
> Jaja, die *Probleme* einer GbR. *Vorher* dran denken.
Na ja. Ich finde die rechtsform in Ordnung. Wenn ich da an die
Vorschriften bei der GmbH oder so denke.
> An einer von 50:50 abweichenden Gewinnaufteilung (beachte, auch bei
> verlust!) sehe ich nichts verwerfliches. Was steht denn zur Aufteilung
> im Gesellschaftsvertrag?
derzeit noch 50/50. Dies soll aber geändert werden.
Danke
Christian
Steuerberater Kai Degen wrote:
> Alle Möglichkeiten sind praktikabel. Beachtet werden muss jedoch,
> das Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei der GbR im Voraus
> getroffen werden sollten, damit der Fiskus der Aufteilung folgt.
Wie "im Voraus"? Wie soll man einen in der Höhe und Verteilung
noch nicht
bekannten Gewinn im Voraus verteilen?
Unser Steuerberater hat uns jedenfalls eine andere Auskunft gegeben und
gesagt, daß neben einer vorherigen Änderung der Gewinnverteilung
(durch
Änderung des Gesellschaftsvertrages) auch durchaus eine nachträgliche
Festlegung der Verteilung möglich sei.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)