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Re: Rechnung ausstellen als Privatmann


Steurberater




Frank Kozuschnik

Volker Tonn schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> >Volker Tonn schrieb:
> >
> >>Dann muss eben bei Gewerbe 0% U.-St "ausgewiesen werden
> >>bzw. angemerkt werden, dass der Rechnungsbetrag umsatzsteuerfrei ist.
> >>Die Gründe sind anzuführen (z.B.Paragraph 19 UStG).
> >
> >Bestimmt das irgendeine Rechtsnorm (wenn ja, welche?), oder ist das
> >nur dein persönlicher Wunsch?
>
> Auf welchen Vorschriften das beruht ist mir entfallen, da für mich (als
> Handwerker) irrelevant.
> Jedenfalls wurde uns das noch im letzten Herbst in einem
> Existenzgründerseminar so eingepaukt....

Ich bin der Ansicht, dass ein derartiger Hinweis zwar sinnvoll sein
kann, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.