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Mutterschaftsgeld und Finanzamt


"Elena Maier"

Hallo Allerseits,
ich habe am Samstag ein Schreiben meines Finanzamtes bekommen mit der
Aufforderung, ich hätte für unsere Steuererklärung 2005 noch einen Nachweis
über mein Mutterschaftsgeld zu erbringen. Tja, nun habe ich aber 2005 kein
Mutterschaftsgeld erhalten da ich nicht berufstätig war und beim Arbeitsamt
arbeitssuchend aber nicht leistungsberechtigt gemeldet war. Ich habe nur
Erziehungsgeld erhalten, dass ich aber soweit ich weiß nicht beim Finanzamt
angeben muß?!? Bevor ich mich nun mit dem zuständigen Beamten in Verbindung
setze, was soll ich tun? Wie sieht die Sachlage für mich aus?
MFG
Elena



Steurberater




Frank Kozuschnik

Elena Maier schrieb:

> ich habe am Samstag ein Schreiben meines Finanzamtes bekommen mit der
> Aufforderung, ich hätte für unsere Steuererklärung 2005 noch einen Nachweis
> über mein Mutterschaftsgeld zu erbringen. Tja, nun habe ich aber 2005 kein
> Mutterschaftsgeld erhalten da ich nicht berufstätig war und beim Arbeitsamt
> arbeitssuchend aber nicht leistungsberechtigt gemeldet war. Ich habe nur
> Erziehungsgeld erhalten, dass ich aber soweit ich weiß nicht beim Finanzamt
> angeben muß?

Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss
deshalb in der Steuererklärung angegeben werden.
Erziehungsgeld hat dagegen keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.



"Elena Maier"

"Frank Kozuschnik" schrieb im Newsbeitrag
news:9dp442tnutnidv00s2v1imt6l026duq5be@4ax.com...
> Elena Maier schrieb:
>
> Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss
> deshalb in der Steuererklärung angegeben werden.
> Erziehungsgeld hat dagegen keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.


Schön, und was sage ich nun dem Finanzbeamten der einen Nachweis über mein
angebliches Mutterschaftsgeld möchte, ich diesen aber nicht habe da ich NIE
Mutterschaftsgeld bekommen habe?

MFG
Elena



Frank Kozuschnik

Elena Maier schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
>
> > Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss
> > deshalb in der Steuererklärung angegeben werden.
> > Erziehungsgeld hat dagegen keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.
>
> Schön, und was sage ich nun dem Finanzbeamten der einen Nachweis über mein
> angebliches Mutterschaftsgeld möchte, ich diesen aber nicht habe da ich NIE
> Mutterschaftsgeld bekommen habe?

Weil dus bist, hier ein Formulierungsvorschlag:

----------

Sehr geehrter Herr Finanzbeamter,

ich habe kein Mutterschaftsgeld bezogen.

Während des Mutterschutzes war ich ohne Beschäftigung und habe auch
kein Arbeitslosengeld bezogen. Deshalb hatte ich keinen Anspruch auf
Mutterschaftsgeld.

Mit freundlichen Grüßen
Elena Maier



Eric Lorenz

Axel Böhm schrieb:

>> Während des Mutterschutzes war ich ohne Beschäftigung und habe auch
>> kein Arbeitslosengeld bezogen. Deshalb hatte ich keinen Anspruch auf
>> Mutterschaftsgeld.
>
> IMHO gibt es Mutterschaftsgeld, wenn man in einer gesetzlichen KV
> versichert ist. Eine Beschäftigung ist hierfür nicht erforderlich.

Normalerweise sehe es kurz so aus:

Es wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. ISt
man als selbständig Tätige mit Anspruch auf Krankengeld versichert, dann
erhält man Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes für die Zeit der
Schutzfrist.

Eric



Frank Kozuschnik

Axel Böhm schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>
> >Während des Mutterschutzes war ich ohne Beschäftigung und habe auch
> >kein Arbeitslosengeld bezogen. Deshalb hatte ich keinen Anspruch auf
> >Mutterschaftsgeld.
>
> IMHO gibt es Mutterschaftsgeld, wenn man in einer gesetzlichen KV
> versichert ist. Eine Beschäftigung ist hierfür nicht erforderlich.

Erforderlich ist aber ein Anspruch auf Krankengeld (§ 200 RVO).
Den haben in der Regel nur Arbeitnehmerinnen und Bezieherinnen von
Arbeitslosengeld I; außerdem Selbständige, die freiwillig mit
Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.



"Uwe Olufs"

Elena Maier wrote:

>
> Schön, und was sage ich nun dem Finanzbeamten der einen Nachweis über
> mein angebliches Mutterschaftsgeld möchte, ich diesen aber nicht habe
> da ich NIE Mutterschaftsgeld bekommen habe?


Einen negativen Nachweis kann man nicht führen.

Schreib den Sachverhalt, dann wird scon das Zutreffende daraus gemacht.

Uwe



Sven Gottwald

* Quoting Uwe Olufs :
>> Schön, und was sage ich nun dem Finanzbeamten der einen Nachweis über
>> mein angebliches Mutterschaftsgeld möchte, ich diesen aber nicht habe
>> da ich NIE Mutterschaftsgeld bekommen habe?

> Einen negativen Nachweis kann man nicht führen.

Warum nicht? Sie köntte sich doch von von Ihrer KK bescheinigen lassen,
dass Sie kein Mutterschaftsgeld erhalten hat. Wobei das FA diese
Bescheinigung IMHO nicht verlangen wird.

--
Fantasy is an exercise bicycle for the mind. It might not take you
anywhere, but it tones up the muscles that can. Of course, I could be
wrong.
-- Terry Pratchett