Ich betreibe eine Firma als Einzelperson (BGB-Gesellschaft) und möchte an
einen geringfüfig beschäftigten Mitarbeiter einen Dienstwagen
ausgeben.
Wie muss ich den Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt anmelden/nachweisen?
Welche Kosten darf ich absetzen? Was muss ich (darf) ich dem Mitarbeiter
weiterberechnen?
Wie verhält es sich mit den pauschalierten Minijob-Abgaben?
Woran ist sonst noch zu denken (Versicherungen, Verträge, Leasing, ...)?
Ich bin über alle Hinweise dankbar.
Gruß,
Mirko
« zurück zur Hauptseite...
Dienstwagen in BGB-Gesellschaft
Hallo!
"Mirko" schrieb
> Ich betreibe eine Firma als Einzelperson (BGB-Gesellschaft) und
möchte an
> einen geringfüfig beschäftigten Mitarbeiter einen Dienstwagen
ausgeben.
Erstmal bist du ein Einzelunternehmen und keine BGB-Gesellschaft!!!
> Wie muss ich den Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt
anmelden/nachweisen?
> Welche Kosten darf ich absetzen? Was muss ich (darf) ich dem Mitarbeiter
> weiterberechnen?
> Wie verhält es sich mit den pauschalierten Minijob-Abgaben?
> Woran ist sonst noch zu denken (Versicherungen, Verträge, Leasing,
....)?
>
> Ich bin über alle Hinweise dankbar.
Soll dieser Dienstwagen auch Privat nutzbar sein? Das könnte
Probleme geben, da dann die Grenzen überschritten werden.
Eric
Mirko bemerkte:
>Ich betreibe eine Firma als Einzelperson (BGB-Gesellschaft) ...
Das ist nicht möglich. Als Einzelunternehmer kannst du keine
BGB-Gesellschaft sein, das wäre nur mit einem zweiten Gesellschafter im
Rahmen einer GbR möglich.
>...und möchte an
>einen geringfüfig beschäftigten Mitarbeiter einen Dienstwagen
ausgeben.
Wenn er den nur dienstlich nutzt, also für Dienstreisen, dann ist das
kein Problem, wenn er den aber auch zu Fahrten von seiner Wohnung zur
Arbeitsstätte (wo auch immer) oder auch für sämtliche anderen
privaten
Fahrten nutzt, dann ist dieser geldwerte Vorteil zu versteuern. Bei
Fahrten Wohnung/Arbeisstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro
einfachem Kilometer und bei allgemeiner privater Nutzung mit 1% des
Bruttolistenpreises. Alles pro Monat. Mit diesen Beträgen kommst du ganz
schnell über die 400 Euro MiniJob-Grenze.
>Wie muss ich den Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt
anmelden/nachweisen?
>Welche Kosten darf ich absetzen?
Kommt drauf an, wie der Wagen genutzt wird.
>Was muss ich (darf) ich dem Mitarbeiter
>weiterberechnen?
Die private Butzung (siehe oben) als geldwerter Vorteil.
>Wie verhält es sich mit den pauschalierten Minijob-Abgaben?
Die erhöhen sich durch diese private Nutzung. IMHO macht ein Dienstwagen
mit privater Nutzung innerhalb der MiniJob-Grenzen keinen Sinn.
Beispiel. Bruttolistenpreis 15.000 Euronen (Kleinwagen)
1% für private Nutzung: 150 Euro im Monat geldw. Vorteil
0,03% bei 10 km Fahrt: 45 Euro für Fahrten zur Arbeitsstelle geldw.
Vorteil im Monat.
Macht zusammen 195 Euro geldwerter Vorteil.
Also bleiben als MiniJob-Entlohnung nur noch 205 Euro, um unter den 400
Euro bleiben zu können.
Steht der Wagen aber immer geparkt am Arbeitsplatz und kommt der
Minijobber per ÖPNV zu seinem Arbeitsplatz, fährt mit dem
*Dienst*wagen
von dort zu den Kunden und wieder zurück und dann per ÖPNV nach
Hause.
Und darf er den Wagen am Wochenende oder im Urlaub - also privat - nicht
nutzen, dann gibt es keinen geldwerten Vorteil.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:41396539 2@news.arcor-ip.de...
> Hallo!
> "Mirko" schrieb
> > Ich betreibe eine Firma als Einzelperson (BGB-Gesellschaft) und
möchte
an
> > einen geringfüfig beschäftigten Mitarbeiter einen
Dienstwagen ausgeben.
>
> Erstmal bist du ein Einzelunternehmen und keine BGB-Gesellschaft!!!
Okay, bin Einzelgesellschafter, sorry - hab mal wieder die Basics
verwechselt.
>
> > Wie muss ich den Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt
anmelden/nachweisen?
> > Welche Kosten darf ich absetzen? Was muss ich (darf) ich dem
Mitarbeiter
> > weiterberechnen?
> > Wie verhält es sich mit den pauschalierten Minijob-Abgaben?
> > Woran ist sonst noch zu denken (Versicherungen, Verträge,
Leasing,
....)?
> >
> > Ich bin über alle Hinweise dankbar.
>
> Soll dieser Dienstwagen auch Privat nutzbar sein? Das könnte
> Probleme geben, da dann die Grenzen überschritten werden.
>
> Eric
Ja, private Fahrten sollten möglich sein. Der Mitarbeiter ist auch bereit,
für die Privatfahrten auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten.
Darf ich dann z.B. so rechnen:
Listenpreis: 15.000 Euro --> geldwerter Vorteil: 150 Euro im Monat
(km-Pauschale mal zur Vereinfachung weggelassen)
Gehalt: 300 Euro/Monat. Mitarbeiter verzichtet auf 50 Euro, somit wäre 400
Euro-Grenze gerade eingehalten.
Wären dann die Abgaben an die Bundesknappschaft genau für 400 Euro zu
berechnen und abzuführen?
Gruß
Mirko
Mirko
"Martin Hentrich" schrieb im Newsbeitrag
news:chbqb8$rh$07$1@news.t-online.com...
> Mirko bemerkte:
>
> >Ich betreibe eine Firma als Einzelperson (BGB-Gesellschaft) ...
>
> Das ist nicht möglich. Als Einzelunternehmer kannst du keine
> BGB-Gesellschaft sein, das wäre nur mit einem zweiten Gesellschafter
im
> Rahmen einer GbR möglich.
Okay, hast ja recht... ;-)
>
> >...und möchte an
> >einen geringfüfig beschäftigten Mitarbeiter einen
Dienstwagen ausgeben.
>
> Wenn er den nur dienstlich nutzt, also für Dienstreisen, dann ist das
> kein Problem, wenn er den aber auch zu Fahrten von seiner Wohnung zur
> Arbeitsstätte (wo auch immer) oder auch für sämtliche
anderen privaten
> Fahrten nutzt, dann ist dieser geldwerte Vorteil zu versteuern. Bei
> Fahrten Wohnung/Arbeisstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro
> einfachem Kilometer und bei allgemeiner privater Nutzung mit 1% des
> Bruttolistenpreises. Alles pro Monat. Mit diesen Beträgen kommst du
ganz
> schnell über die 400 Euro MiniJob-Grenze.
>
> >Wie muss ich den Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt
anmelden/nachweisen?
> >Welche Kosten darf ich absetzen?
>
> Kommt drauf an, wie der Wagen genutzt wird.
>
> >Was muss ich (darf) ich dem Mitarbeiter
> >weiterberechnen?
>
> Die private Butzung (siehe oben) als geldwerter Vorteil.
>
> >Wie verhält es sich mit den pauschalierten Minijob-Abgaben?
>
> Die erhöhen sich durch diese private Nutzung. IMHO macht ein
Dienstwagen
> mit privater Nutzung innerhalb der MiniJob-Grenzen keinen Sinn.
>
> Beispiel. Bruttolistenpreis 15.000 Euronen (Kleinwagen)
> 1% für private Nutzung: 150 Euro im Monat geldw. Vorteil
> 0,03% bei 10 km Fahrt: 45 Euro für Fahrten zur Arbeitsstelle geldw.
> Vorteil im Monat.
> Macht zusammen 195 Euro geldwerter Vorteil.
> Also bleiben als MiniJob-Entlohnung nur noch 205 Euro, um unter den 400
> Euro bleiben zu können.
Wenn der Mitarbeiter bereit ist, für die private Nutzung auf einen Teil
seines Gehalts zu verzichten, darf ich den Teil doch einfach abziehen, oder?
Beispiel: Situation wie oben.
Minijob-Lohn: 300 Euro, Mitarbeiter erklärt, auf 100 Euro zu verzichten.
Dann wären die Pauschal-Abgaben an die Bundesknappschaft für 300 +
195 - 100
= 395 Euro zu berechnen, oder?
>
> Steht der Wagen aber immer geparkt am Arbeitsplatz und kommt der
> Minijobber per ÖPNV zu seinem Arbeitsplatz, fährt mit dem
*Dienst*wagen
> von dort zu den Kunden und wieder zurück und dann per ÖPNV nach
Hause.
> Und darf er den Wagen am Wochenende oder im Urlaub - also privat - nicht
> nutzen, dann gibt es keinen geldwerten Vorteil.
>
> Martin
> --
> Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
> Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
> Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Noch ne Frage zur Zulassung:
Wie müsste ich denn den Dienstwagen zulassen?
Einfach auf meinen Namen (als alleiniger Gesellschafter)?
Gibt es da spezielle Versicherungstarife für Dienstwagen?
Mirko
Hallo!
"Mirko" schrieb
> Wie müsste ich denn den Dienstwagen zulassen?
> Einfach auf meinen Namen (als alleiniger Gesellschafter)?
Nochmal: Du alleine bist keine Gesellschaft!!!! Wenn es auf deinen
Namen als Einzelunternehmer zugelassen ist, reicht das.
> Gibt es da spezielle Versicherungstarife für Dienstwagen?
Frag die Versicherung!
Und lies bitte mal
http://www.springstubbe.net/usenet/index.htm
Eric
Hallo!
"Mirko" schrieb
>
> Okay, bin Einzelgesellschafter, sorry - hab mal wieder die Basics
> verwechselt.
>
Einzelunternehmer!!!!!
> Ja, private Fahrten sollten möglich sein. Der Mitarbeiter ist auch
bereit,
> für die Privatfahrten auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten.
> Darf ich dann z.B. so rechnen:
>
> Listenpreis: 15.000 Euro --> geldwerter Vorteil: 150 Euro im Monat
> (km-Pauschale mal zur Vereinfachung weggelassen)
> Gehalt: 300 Euro/Monat. Mitarbeiter verzichtet auf 50 Euro, somit
wäre 400
> Euro-Grenze gerade eingehalten.
> Wären dann die Abgaben an die Bundesknappschaft genau für 400
Euro zu
> berechnen und abzuführen?
Dann würde es eng werden. Alleine schon wegen den Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte. Diese Konstruktion riecht eigentlich schon
danach, das Du als Vater deinem Sohnemann ein Auto schenken willst...
Leider habe ich hier keinen Kommentar zum Minijob. Werde mich aber mal
schlau machen...
Eric