Wenn das Kind der
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Schenkungssteuer
Axel Böhm schrieb:
>>Wenn das Kind der überschuldeten Mutter eine schöne
>>Wohnung mietet und sie dort unentgeltlich wohnen lässt,
>>liegt doch wohl eine Schenkung vor
>
>Nein, da es zu keiner Vermögensmehrung bei der Mutter führt.
Sicher? Die Mutter hat Aufwendungen erspart, soweit sie selbst Miete
einspart; das gilt jedenfalls zivilrechtlich als Vermögensmehrung. Ist
dieser Grundsatz nicht auf das Steuerrecht übertragbar?
Grüße
Florian
--
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"Axel B
"Florian Kleinmanns" schrieb:
>>>Wenn das Kind der
"Markus Hadamek" schrieb:
>>>>Wenn das Kind der überschuldeten Mutter eine schöne
>>>>Wohnung mietet und sie dort unentgeltlich wohnen lässt,
>>>>liegt doch wohl eine Schenkung vor
>>>
>>>Nein, da es zu keiner Vermögensmehrung bei der Mutter
führt.
>>
>> Sicher? Die Mutter hat Aufwendungen erspart, soweit sie selbst Miete
>> einspart; das gilt jedenfalls zivilrechtlich als
Vermögensmehrung. Ist
>> dieser Grundsatz nicht auf das Steuerrecht übertragbar?
>
>Kommen auch Gläubiger an dieses Geld ran,
Geld fließt doch gar nicht zwischen Mutter und Kind.
>etwa durch
>Pfändung (bei wem!?) oder Austauschpfändung? (Kann ich
>mir allerdings kaum vorstellen. Ginge ja nur durch Zurver-
>fügungstellung einer Ersatzwohnung und Zwangsvermietung
>des ursprünglichen Objekts).
Der Gläubiger könnte allenfalls versuchen, über § 857 ZPO
an das
Nutzungsrecht - so denn eines vertraglich eingeräumt ist und die
Nutzung der Wohnung nicht bloß gefälligkeitshalber, ohne Vertrag,
gestattet ist - heranzukommen. Dem würde ich aber keine allzu großen
Chancen einräumen, solange die Wohnung nicht offensichtlich luxuriös
ist.
(NB: Ein Vertrag liegt nicht nur dann vor, wenn er schriftlich
geschlossen wird.)
Grüße
Florian
--
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"Florian Kleinmanns" schrieb:
>>>>>Wenn das Kind der