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Kosten für Anschaffungen bei Einnahme-Überschussrechnung


"Sylvia Hartwig"

Hallo!

Für die Abrechnung eines Selbständigen möchte ich u.a. ein (vorhandenes)
gebrauchtes Auto Kostenwirksam buchen, weiss aber nicht wie. Abschreibungen
gibt es hier ja nicht (oder?).
Könnte mir jemand netterweise auf die Sprünge helfen?


Vielen Dank.



Steurberater




"Uwe Schmitz"

Sylvia Hartwig wrote:
> Hallo!
>
> Für die Abrechnung eines Selbständigen möchte ich u.a. ein
> (vorhandenes) gebrauchtes Auto Kostenwirksam buchen, weiss aber nicht
> wie. Abschreibungen gibt es hier ja nicht (oder?).
> Könnte mir jemand netterweise auf die Sprünge helfen?

Das Auto ist bisher in Deinem Privatvermögen?
Dann übernimm es zum aktuellen Wert in die Abschreibungsliste.
Betriebliche Nutzung mehr als 50% ab 2006.

Uwe



Eric Lorenz

Sylvia Hartwig schrieb:
> Hallo!
>
> Für die Abrechnung eines Selbständigen möchte ich u.a. ein (vorhandenes)
> gebrauchtes Auto Kostenwirksam buchen, weiss aber nicht wie. Abschreibungen
> gibt es hier ja nicht (oder?).
> Könnte mir jemand netterweise auf die Sprünge helfen?
>
Oh Mann, nun wird es erstmal kompliziert:

Seit 2006 hat sich die Rechtslage etwas geändert. Die Nutzung muss mehr
als 50% betragen, sonst hast Du Pech und kannst nur sehr wenige Vorteile.

Der Nachweis mit den 50% muss durch Aufzeichnung erbracht werden. Ein
Fahrtenbuch ist aber nicht notwendig. Der Aufzeichungszeitraum sollte
3-4 Monate betragen.

Liegen keine geeigneten Aufzeichnungen vor und benötigt das Geschäft
nicht zwingend ein Kfz (Kiosk, Bastelladen etc.) geht das FA von einer
betrieblichen Nutzung von 10 bis 20 % aus.

So, nun zu der Einlage:
Abschreibung gibt es natürlich.

Ermittlung Einlagewert:
1. Fahrzeug ist noch relativ neu:
Anschaffungskosten abzüglich der fiktiven AfA = Einlagewert

2. Fahrzeug ist alt:
Zeitwert durch Gutachten oder Schätzung (Fahrzeugbewertung)

Problem:
Entnahme des Fahrzeugs: Fallen Steuern an!!!

Eric