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Verkauf ins Ausland (EU und nicht EU)


"Tobias Wendorff"

Hallo,

bei der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt habe ich angegeben,
dass ich nichts ins (EU-) Ausland verkaufen möchte.

Jetzt hat es sich aber doch ergeben, dass ich ein paar Produkte
dorthin verkaufen kann (teilweise USA, teilweise EU).

Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben, aber werden diese ggf. nicht
von den auswertigen Finanzämtern anerkannt oder darf ich in diesem
Fall keine Rechnungen schreiben oder muss ich mich ummelden?

Vielen Dank
Tobias



Steurberater




nospam@haneke.de (Elmar Haneke)

"Tobias Wendorff" schrieb:

> bei der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt habe ich angegeben, dass ich
> nichts ins (EU-) Ausland verkaufen möchte.

Anmeldung beim Finanzamt?

Frag doch einfach mal da nach.

> Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben, aber werden diese ggf. nicht von den
> auswertigen Finanzämtern anerkannt oder darf ich in diesem Fall keine
> Rechnungen schreiben oder muss ich mich ummelden?

Was von auswärtigen Finanzbehörden akzeptiert wird, ist sicherlich so eine
Frage und hängt bestimmt nicht von der Gewerbeanmeldung hier ab.

Für innergemeinschaftlichen Handel könnte eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer sinnvoll sein.

Elmar


--

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"Tobias Wendorff"

Hallo Elmar,


Elmar Haneke wrote:
> "Tobias Wendorff" schrieb:
>
>> bei der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt habe ich angegeben,
>> dass ich nichts ins (EU-) Ausland verkaufen möchte.
>
> Anmeldung beim Finanzamt?

Anmeldung für eine Steuernummer.

> Frag doch einfach mal da nach.

Die hauen mich sicher, weil ich meine Einkommensteuer noch nicht
abgegeben habe ...

>> Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben, aber werden diese ggf. nicht
>> von den auswertigen Finanzämtern anerkannt oder darf ich in diesem
>> Fall keine Rechnungen schreiben oder muss ich mich ummelden?
>
> Was von auswärtigen Finanzbehörden akzeptiert wird, ist sicherlich so
> eine Frage und hängt bestimmt nicht von der Gewerbeanmeldung hier ab.

Sorry, ich meinte nicht Gewerbeanmeldung sondern Anmeldung der
Steuernummer.

> Für innergemeinschaftlichen Handel könnte eine
> Umsatzsteueridentifikationsnummer sinnvoll sein.

Ich bin aber Kleinunternehmer und habe echt keine Lust, mich mit
Umsatzsteuer auseinander zu setzen.

Viele Grüße
Tobias



"Oliver Trost"

"Tobias Wendorff" schrieb im Newsbeitrag
news:ealc01$fsl$1@online.de...
>
> Ich bin aber Kleinunternehmer und habe echt keine Lust, mich mit
> Umsatzsteuer auseinander zu setzen.


Dann wirst du wohl nicht darum herumkommen, dass du die höheren USt-Sätze
des EU-Auslandes bezahlen wirst.

gruß oliver



"Tobias Wendorff"

Oliver Trost wrote:
> "Tobias Wendorff" schrieb im Newsbeitrag
> news:ealc01$fsl$1@online.de...
>>
>> Ich bin aber Kleinunternehmer und habe echt keine Lust, mich mit
>> Umsatzsteuer auseinander zu setzen.
>
> Dann wirst du wohl nicht darum herumkommen, dass du die höheren
> USt-Sätze des EU-Auslandes bezahlen wirst.

Ich möchte doch was ins Ausland VERKAUFEN zu PRIVAT :-)

Also muss der "drüben" (z.B. Italien) das Zeugs beim Zoll melden
und die MwSt. nachverzollen lassen. Korrekt?



Martin Hentrich

"Tobias Wendorff" schrieb am Mon, 31 Jul 2006
16:45:54 +0200 :

>bei der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt habe ich angegeben,
>dass ich nichts ins (EU-) Ausland verkaufen möchte.

Hättest du Ja gesagt, dann hätten sie dir eine USt-ID-Nummer für
umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen gemacht. Das wolltest/brauchtest du
damals nicht.

>Jetzt hat es sich aber doch ergeben, dass ich ein paar Produkte
>dorthin verkaufen kann (teilweise USA, teilweise EU).

Fein

>Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben, aber werden diese ggf. nicht
>von den auswertigen Finanzämtern anerkannt oder darf ich in diesem
>Fall keine Rechnungen schreiben oder muss ich mich ummelden?

Du darfst alles dies. Falls EU und Lieferung an gewerblichen Kunden,
dann wäre die USt-ID-Nummer trotzdem nützlich. Bei Auslandslieferungen
(das ist die *Nicht*-EU) entfällt die MwSt.!

Rechnungen dahin nur auf rosa Papier und mit 3 Durchschlägen (einer
für den Zoll in hellgrün: Zollfarbe)

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -



"Tobias Wendorff"

Martin Hentrich wrote:
> "Tobias Wendorff" schrieb am Mon, 31 Jul 2006
> 16:45:54 +0200 :
>
>> bei der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt habe ich angegeben,
>> dass ich nichts ins (EU-) Ausland verkaufen möchte.
>
> Hättest du Ja gesagt, dann hätten sie dir eine USt-ID-Nummer für
> umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen gemacht. Das wolltest/brauchtest du
> damals nicht.

Ja, leider.

>> Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben, aber werden diese ggf. nicht
>> von den auswertigen Finanzämtern anerkannt oder darf ich in diesem
>> Fall keine Rechnungen schreiben oder muss ich mich ummelden?
>
> Du darfst alles dies. Falls EU und Lieferung an gewerblichen Kunden,
> dann wäre die USt-ID-Nummer trotzdem nützlich. Bei Auslandslieferungen
> (das ist die *Nicht*-EU) entfällt die MwSt.!

Ja, aber bei denen wird die MwSt. doch wieder draufgeschlagen, oder?
Wenn ich jetzt also ohne USt.-ID-Nummer eine Rechnung schreibe, muss
mein Gegenüber die 16% MwSt. (die ich ja auf das Produkt bezahlt habe)
und seine eigene MwSt. tragen, korrekt?

> Rechnungen dahin nur auf rosa Papier und mit 3 Durchschlägen (einer
> für den Zoll in hellgrün: Zollfarbe)

Ja, die gibt es ja bei DHL auf Durchschlagpapier :-)



Thorsten Ostermann

Hallo Tobias!

>> Für innergemeinschaftlichen Handel könnte eine
>> Umsatzsteueridentifikationsnummer sinnvoll sein.
>
> Ich bin aber Kleinunternehmer und habe echt keine Lust, mich mit
> Umsatzsteuer auseinander zu setzen.

D.h. du arbeitest nach der Kleinunternehmer-Regelung und weist auf
deinen Rechnungen grundsätzlich keine MwSt. aus? Dann ist das bei
Lieferungen in die EU und ins Ausland auch nicht anders. Ganz einfach, oder?

Gruß
Thorsten