Hallo,
mit einem Kollegen, der in der selben Situation ist, wie ich, habe ich
zuletzt mal ein wenig mit Zahlen jongliert.
Wir fahren beide Firmenwagen (uneingeschränkt privat nutzbar), die das
Unternehmen vor 7 1/2 Jahren gekauft hat. Obwohl die Fahrzeuge nun schon
etwas älter sind, errechnet sich der geldwerte Vorteil bekannterweise
nach dem Neuwert, was nicht wirklich befriedigend ist. Das sind bei mir
nach der der 1%+0,03%(pro km)-Regel konkret 481,74 ¤, die aufs
Bruttogehalt draufgerechnet werden. Ich habe insgesamt gut 46% Abzüge,
netto kostet mich der Wagen also (vereinfacht gerechnet) 225 ¤ im Monat.
Aktuell sieht es nicht danach aus, als ob die Anschaffung neuer
Fahrzeuge vorgesehen ist.
Schaue ich nun z.B. bei GE Fleet Services nach, dann finde ich da als
aktuelles Angebot einen Ford S-Max für netto 269 ¤ im Monat ohne
Sonderzahlung (36 Monate Laufzeit).
Nun hatten wir folgende Idee: es werden zwei S-Max geleast, die beiden
alten Wagen verkauft (das Unternehmen bekommt also schon mal etwas in
die Kasse). Die Leasingrate bezahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der
Arbeitnehmer (auch wenn der Vertrag formal auf die Firma läuft). Also
auch hier kein Nachteil für den Arbeitgeber. Reparaturkosten spart er
außerdem. Muss dann (auch wenn die Rate vom AN bezahlt wird, er also den
Wagen praktisch selber least) trotzdem der geldwerte Vorteil versteuert
werden? Wenn nein, wäre das für beide Seiten interessant, denn die
Leasingrate ist nur unwesentlich mehr, als die effektiven Kosten für die
bisherige Nutzung des "alten" Firmenwagens, dafür hätte man
aber ein
neues Fahrzeug und mehr Komfort.
Steuer und Versicherung sowie Sprit sind natürlich ein Problem. Bezahlt
es weiterhin der AG, dann gibt es schon einen geldwerten Vorteil - aber
ich wüsste nicht, wie der zu berechnen wäre. Bezahlt es der AN, dann
spart zwar der AG eine Menge Geld, aber der AN legt drauf. Oder wäre das
der 0,03%/km-Anteil? Dann würde der AG (wie bisher auch) Steuer,
Versicherung und Sprit zahlen, der AN dafür pro km 0,03% des Neuwertes
versteuern, aber eben nicht die 1% des Neuwertes, weil er den Wagen ja
praktisch selber least.
Ließe sich das ganze irgendwie so organisieren, dass der AG nicht mehr
zahlt als jetzt und der AN netto nur eine halbwegs erträgliche
Einbuße
hinnehmen müsste?
Ich habe definitiv keine Ahnung von so was - was man sicherlich merkt
;-) - und bin gespannt!
Gruß, Jörg
--
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=?ISO-8859-15?Firmenwagen: Zahlung der Leasingrate d =?ISO-8859-15?urch den Arbeitnehmer möglich?
Joerg K. schrieb:
> Wir fahren beide Firmenwagen (uneingeschränkt privat nutzbar), die
das
> Unternehmen vor 7 1/2 Jahren gekauft hat. Obwohl die Fahrzeuge nun schon
> etwas älter sind, errechnet sich der geldwerte Vorteil bekannterweise
> nach dem Neuwert, was nicht wirklich befriedigend ist. Das sind bei mir
> nach der der 1%+0,03%(pro km)-Regel konkret 481,74 ¤, die aufs
> Bruttogehalt draufgerechnet werden. Ich habe insgesamt gut 46%
Abzüge,
> netto kostet mich der Wagen also (vereinfacht gerechnet) 225 ¤ im
Monat.
>
> Aktuell sieht es nicht danach aus, als ob die Anschaffung neuer
> Fahrzeuge vorgesehen ist.
In welcher Höhe fallen denn Kosten für dieses Fahrzeug an? Laufend?
Afa etc.
> Nun hatten wir folgende Idee: es werden zwei S-Max geleast, die beiden
> alten Wagen verkauft (das Unternehmen bekommt also schon mal etwas in
> die Kasse). Die Leasingrate bezahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der
> Arbeitnehmer (auch wenn der Vertrag formal auf die Firma läuft). Also
> auch hier kein Nachteil für den Arbeitgeber. Reparaturkosten spart er
> außerdem. Muss dann (auch wenn die Rate vom AN bezahlt wird, er also
den
> Wagen praktisch selber least) trotzdem der geldwerte Vorteil versteuert
> werden? Wenn nein, wäre das für beide Seiten interessant, denn
die
> Leasingrate ist nur unwesentlich mehr, als die effektiven Kosten für
die
> bisherige Nutzung des "alten" Firmenwagens, dafür
hätte man aber ein
> neues Fahrzeug und mehr Komfort.
>
> Steuer und Versicherung sowie Sprit sind natürlich ein Problem.
Bezahlt
> es weiterhin der AG, dann gibt es schon einen geldwerten Vorteil - aber
> ich wüsste nicht, wie der zu berechnen wäre. Bezahlt es der AN,
dann
> spart zwar der AG eine Menge Geld, aber der AN legt drauf. Oder wäre
das
> der 0,03%/km-Anteil? Dann würde der AG (wie bisher auch) Steuer,
> Versicherung und Sprit zahlen, der AN dafür pro km 0,03% des
Neuwertes
> versteuern, aber eben nicht die 1% des Neuwertes, weil er den Wagen ja
> praktisch selber least.
>
> Ließe sich das ganze irgendwie so organisieren, dass der AG nicht
mehr
> zahlt als jetzt und der AN netto nur eine halbwegs erträgliche
Einbuße
> hinnehmen müsste?
>
> Ich habe definitiv keine Ahnung von so was - was man sicherlich merkt
> ;-) - und bin gespannt!
Mal eine Gegenfrage:
Benötigt ihr die Fahrzeuge definitiv für die Arbeit?
Eric
Hallo Eric,
Eric Lorenz schrieb:
>
> In welcher Höhe fallen denn Kosten für dieses Fahrzeug an?
Laufend? Afa
> etc.
>
Nun, ich denke, so weit es den AG betrifft, fallen - neben den üblichen
laufenden Kosten, also Steuer, Versicherung, Reparaturen, etc. -
mittlerweile keine eigentlichen Kosten mehr für die Fahrzeuge an, denn
die Fahrzeuge müssten nach 7 1/2 Jahren mittlerweile voll bezahlt und
abgeschrieben sein.
>
> Mal eine Gegenfrage:
>
> Benötigt ihr die Fahrzeuge definitiv für die Arbeit?
>
Beantworten wir es mal so: wir müssen beruflich definitiv mobil sein.
Vor der Anschaffung der Firmenwagen sind wir überwiegend mit unseren
privaten Wagen gefahren (es gab einen einzigen "allgemein" nutzbaren
Firmenwagen für die ganze Firma, aber das war selten ausreichend). Wir
haben für die Fahren mit dem Privatwagen den obligatorischen
Erstattungssatz pro km vom AG bekommen. Im Kauf der Firmenwagen für die
zwei Mitarbeiter, die am meisten gefahren sind, sah das Unternehmen wohl
einerseits die Möglichkeit, dies zu bereinigen und andererseits wurde es
uns als indirekte "Gehaltserhöhung" angeboten. Um
tatsächlich finanziell
spürbar etwas davon zu haben, habe ich meinen Privatwagen damals
verkauft und fahre seitdem ausschließlich mit dem Firmenwagen; dafür
bezahle ich ja schließlich auch.
Insgesamt fahre ich nicht fürchterlich viel, insgesamt etwa 14000km im
Jahr. Davon privat genutzt sind ca. 5000km für Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte und insgesamt vielleicht weitere 2000km für
sonstige
private Fahrten (ich fahre privat wenig und wenn, dann liegen die
meisten Fahrziele sehr nahe). Der Wagen wird also etwa jeweils zur
Hälfte privat und geschäftlich genutzt. Ob man für 7000km pro
Jahr davon
reden kann, dass man die Firmenfahrzeuge *unbedingt* für die Arbeit
benötigt, weiß ich nicht - aber man braucht definitiv *irgendein*
Fahrzeug für die Arbeit, denn 7000km im Jahr möchte ich nicht laufen
;-)
Ob das alles sich bei einer relativ geringen privaten Nutzung finanziell
für den AN rechnet, weiß ich nicht. Aber es war damals schön,
ein neues,
komfortables Auto zu bekommen. Das relativiert sich nach 7 1/2 Jahren
allerdings, wobei die Kosten für den AN konstant sind, daher unsere
aktuellen Überlegungen, welchen Vorschlag man dem AG machen kann, um
etwas zu verändern, was ihn nicht zwangsläufig mehr kostet.
Gruß, Jörg
--
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Joerg K. schrieb:
> Nun, ich denke, so weit es den AG betrifft, fallen - neben den
üblichen
> laufenden Kosten, also Steuer, Versicherung, Reparaturen, etc. -
> mittlerweile keine eigentlichen Kosten mehr für die Fahrzeuge an,
denn
> die Fahrzeuge müssten nach 7 1/2 Jahren mittlerweile voll bezahlt und
> abgeschrieben sein.
Dann sollte unbedingt geprüft werden, ob die Gesamtkosten des Fahrzeugs
durch die Privatnutzung gedeckt sind. Ist die versteuerte Eigennutzung
höher, als die Gesamtkosten, dann sollte eine Deckelung stattfinden.
Wenn das nicht gemacht wurde, hast du zuviel versteuert.
Beispiel:
Gesamtkosten des Fahrzeugs 2000 Euro
Anschaffungskosten: 20.000 Euro
1% 0 * 12 Monate = 2400 Euro
Und so hat man mal eben 400 Euro zuviel versteuert!
Prüfen!!
Für 2004 und 2005 kann man das evtl. im Rahmen der Steuererklärung
noch
berichtigen (wenn noch nicht abgegeben), in 2006 bietet sich die
Dezember-Abrechnung an.
> Ob das alles sich bei einer relativ geringen privaten Nutzung finanziell
> für den AN rechnet, weiß ich nicht. Aber es war damals
schön, ein neues,
> komfortables Auto zu bekommen. Das relativiert sich nach 7 1/2 Jahren
> allerdings, wobei die Kosten für den AN konstant sind, daher unsere
> aktuellen Überlegungen, welchen Vorschlag man dem AG machen kann, um
> etwas zu verändern, was ihn nicht zwangsläufig mehr kostet.
Hast Du mit dem AG schon gesprochen? Wozu soll man sich VORHER Gedanken
machen? Erstmal hören, was der AG denkt, dann kann man einen
Gegenvorschlag machen.
Um die Versteuerung der 1% kommst du erstmal so nicht rum.
Eric
Eric Lorenz schrieb:
>
> Dann sollte unbedingt geprüft werden, ob die Gesamtkosten des
Fahrzeugs
> durch die Privatnutzung gedeckt sind. Ist die versteuerte Eigennutzung
> höher, als die Gesamtkosten, dann sollte eine Deckelung stattfinden.
> Wenn das nicht gemacht wurde, hast du zuviel versteuert.
>
> Beispiel:
> Gesamtkosten des Fahrzeugs 2000 Euro
> Anschaffungskosten: 20.000 Euro
> 1% 0 * 12 Monate = 2400 Euro
> Und so hat man mal eben 400 Euro zuviel versteuert!
> Prüfen!!
>
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Wie genau setzen sich die "Gesamtkosten" des Fahrzeugs zusammen?
Sehe ich das richtig, dass von den Gesamtkosten nur noch die laufenden
Unterhaltskosten übrig bleiben, sobald das Auto einmal komplett bezahlt
oder abgeschrieben ist (wenn es sich um gekaufte Fahrzeuge handelt)?
Und bei der Versteuerung zählt das, was man brutto als geldwerten
Vorteil durch die1%-Regelung aufs Gehalt draufbekommt (und nicht das,
was es einen netto dann wirklich kostet), richtig?
>
> Hast Du mit dem AG schon gesprochen? Wozu soll man sich VORHER Gedanken
> machen? Erstmal hören, was der AG denkt, dann kann man einen
> Gegenvorschlag machen.
>
Das ist ein heikles Thema; auf das Wort "Auto" wird allgemein erstmal
abwehrend reagiert...
Wenn dann nicht gleich ein Vorschlag hinterhergeschoben werden kann, der
auch aus Sicht des AG interessant ist, dann kann ich es gleich sein
lassen. Darum *vorher* Gedanken machen.
> Um die Versteuerung der 1% kommst du erstmal so nicht rum.
>
...obwohl in meinem "Modell" die Leasingrate komplett durch den AN
gezahlt wird. Mist.
Gruß, Jörg
--
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Joerg K. schrieb:
>
> Sorry, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
> Wie genau setzen sich die "Gesamtkosten" des Fahrzeugs zusammen?
Lfd Kosten (Wartung, Benzin)
Versicherung
Steuer
AfA
Leasing
> Sehe ich das richtig, dass von den Gesamtkosten nur noch die laufenden
> Unterhaltskosten übrig bleiben, sobald das Auto einmal komplett
bezahlt
> oder abgeschrieben ist (wenn es sich um gekaufte Fahrzeuge handelt)?
Natürlich! So sieht es aus
> Und bei der Versteuerung zählt das, was man brutto als geldwerten
> Vorteil durch die1%-Regelung aufs Gehalt draufbekommt (und nicht das,
> was es einen netto dann wirklich kostet), richtig?
Bruttolistenneupreis!
> Das ist ein heikles Thema; auf das Wort "Auto" wird allgemein
erstmal
> abwehrend reagiert...
> Wenn dann nicht gleich ein Vorschlag hinterhergeschoben werden kann, der
> auch aus Sicht des AG interessant ist, dann kann ich es gleich sein
> lassen. Darum *vorher* Gedanken machen.
>> Um die Versteuerung der 1% kommst du erstmal so nicht rum.
>>
> ...obwohl in meinem "Modell" die Leasingrate komplett durch den
AN
> gezahlt wird. Mist.
Da wäre es auch kein Firmenwagen mehr. Vorschlag: Lasst es einfach sein
und rechnet nur noch die tatsächlichen Kilometer mit Privatwagen ab.
Damit sollte ihr besser bedient sein.
Eric
Eric Lorenz schrieb:
> Joerg K. schrieb:
>>
>> Sorry, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
>> Wie genau setzen sich die "Gesamtkosten" des Fahrzeugs
zusammen?
>
> Lfd Kosten (Wartung, Benzin)
> Versicherung
> Steuer
> AfA
> Leasing
>
Dann gibt das leider nichts. Nach der 1%-Regelung versteuere ich bei ca.
30.000 Euro Brutto-Listen-Neupreis rund 300 Euro im Monat, also 3.600
Euro im Jahr. Ich fahre 17.000 km p.a., bei 10 l/100km sind das 1.700
Liter Sprit zu je 1,299 Euro, macht schon einmal 2.208,30 Euro. Da muss
ich nicht lange hin- und herrechnen: die verbleibenden 1.400 Euro pro
Jahr kommen durch Steuer, Versicherung und Wartung locker zusammen -
egal, ob der Wagen schon komplett bezahlt bzw. abgeschrieben ist oder nicht.
>> ...obwohl in meinem "Modell" die Leasingrate komplett durch
den AN
>> gezahlt wird. Mist.
>
> Da wäre es auch kein Firmenwagen mehr. Vorschlag: Lasst es einfach
sein
> und rechnet nur noch die tatsächlichen Kilometer mit Privatwagen ab.
> Damit sollte ihr besser bedient sein.
>
Dazu müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein:
1. ich müsste den Fimenwagen zurückgeben; das käme... nun sagen
wir
mal... gelinde gesagt etwas überraschend für den AG.
2. der AG müsste dem Vorschlag der Nutzung des Privatwagens für
Firmenfahrten zustimmen
3. ich müsste mir erstmal einen Privatwagen kaufen.
Ob ich dann unter dem Strich wirklich besser bedient bin, kann ich nicht
beurteilen, das wäre sehr genau durchzurechnen.
Gruß, Jörg
--
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Joerg K. schrieb:
> Eric Lorenz schrieb:
>> Joerg K. schrieb:
>>>
>>> Sorry, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
>>> Wie genau setzen sich die "Gesamtkosten" des Fahrzeugs
zusammen?
>>
>> Lfd Kosten (Wartung, Benzin)
>> Versicherung
>> Steuer
>> AfA
>> Leasing
>>
> Dann gibt das leider nichts. Nach der 1%-Regelung versteuere ich bei ca.
> 30.000 Euro Brutto-Listen-Neupreis rund 300 Euro im Monat, also 3.600
> Euro im Jahr. Ich fahre 17.000 km p.a., bei 10 l/100km sind das 1.700
> Liter Sprit zu je 1,299 Euro, macht schon einmal 2.208,30 Euro. Da muss
> ich nicht lange hin- und herrechnen: die verbleibenden 1.400 Euro pro
> Jahr kommen durch Steuer, Versicherung und Wartung locker zusammen -
> egal, ob der Wagen schon komplett bezahlt bzw. abgeschrieben ist oder
> nicht.
>
>>> ...obwohl in meinem "Modell" die Leasingrate komplett
durch den AN
>>> gezahlt wird. Mist.
>>
Hi Jörg,
aus Interesse habe ich den Fall mal durchgerechnet. Wenn der
Arbeitnehmer einen Teil der Kosten trägt, wird das Entgelt vom
geldwerten Vorteil abgezogen (vgl. R 31 (1) S 3 LStR 2005).
Ich rechne mal etwas:
Der Listenpreis des S-Max liegt laut Herstellerwebsite für ein
durchschnittliches Modell bei 26.000 Euro. Bei 5.000 Kilometern im Jahr
zwischen Wohnung-Arbeitsstätte und 220 Arbeitstagen liegt die einfache
Entfernung ungefähr bei 12 km.
Monatlich sieht es dann so aus:
Geldwerter Vorteil aus Fahrzeugsüberlassung: 260 Euro
Geldwerter Vorteil für Nutzung zwischen Wohnung+Arbeitsstätte, 0,03%
BLNP x Entfernung Arbeitsstätte: 94 Euro
Geldwerter Vorteil pro Monat: 354
abzüglich Entgelt (Leasingrate): 269 Euro
verbleibend: 85 Euro (entspricht "neuem" geldwerten Vorteil).
Die Frage ist nun was günstiger ist. Vereinfachend rechne ich mit 42%
Grenzsteuersatz.
Lohnsteuer auf geldw. Vorteil Altfahrzeug: 42% v. 481,74 = 202 Euro
Lohnsteuer auf geldw. Vorteil Neufahrzeug: 42% v. 85,00 = 36 Euro
Vorteil Lohnsteuer: 166 Euro
abzüglich Leasingrate: 269 Euro
Nachteil Mehrbelastung 103 Euro
Vorausgesetzt die Entfernung Wohnungs-Arbeitsstätte ist korrekt, zahlt
du etwas über 100 Euro monatlich (zusätzlich) für das neue
Fahrzeug aus
der eigenen Tasche.
Grüße
Daniel