Thorsten Günther schrieb am Sat, 23 Sep 2006
12:54:03 +0200 :
>Ich habe Anfang 2005 eine vermietete Wohnung ersteigert, zum 30.
>November 2005 zog die Mieterin überraschend aus, woraufhin ich die
>Wohnung bezog.
>
>Das FA möchte nun eine Gewinnerzielungsabsicht verneinen.
Wowereit.
>Frage: muß ich diese Entscheidung anerkennen?
Warum nicht? Du bewohnst die Wohnung. Wie sollen da Gewinne erzielt
werden können? Suchst du einen Mieter? Anzeigen dazu etc.?
>Sind dann zukünftige
>Gewinne aus Mieteinnahmnen (nach meinem eventuellen Wiederauszug) oder
>Veräußerungsgewinne ebenfalls steuerfrei :-)?
Selbstverständlich nicht. Dann gibt es ja wieder die Gewinnerzielung.
Doch hoffentlich mit Absicht!... ;-)
Fragen kommen hier...
Martin
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"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
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Vermietete Wohnung ersteigert, Mieterin im selben Kalenderjahr ausgezogen
Hallo Thorsten,
"Thorsten G