High,
angenommen ich würde gewerbsmäßig alte Rechner reparieren und
dazu
Hardware wie CGA-Grafikkarten, Above-Boards, 8"-Laufwerke und
ähnliches
einkaufen müssen. Solche Hardware ist bei Privatlauten zwar vorhanden,
aber die stellen mir natürlich keine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Wie
würde man soetwas denn verbuchen? Kauft man dann von denen ohne
Umsatzsteuer, muß man die Umsatzsteuer als Käufer abführen?
Angenommen
jemand verlangt für ein Stück Hardware 200 EUR und stellt eine
Quittung
aus, wird die vom Finanzamt als Nachweis des Einkaufs akzeptiert, obwohl
über 100 EUR (bzw. ald 150 EUR)?
--
* Origin: (2:2480/8057.2)
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Einkauf bei Privatpersonen
Gerhard Strangar schrieb:
> angenommen ich würde gewerbsmäßig alte Rechner reparieren
und dazu
> Hardware wie CGA-Grafikkarten, Above-Boards, 8"-Laufwerke und
ähnliches
> einkaufen müssen. Solche Hardware ist bei Privatlauten zwar
vorhanden,
> aber die stellen mir natürlich keine Rechnung mit Umsatzsteuer aus.
Wie
> würde man soetwas denn verbuchen? Kauft man dann von denen ohne
> Umsatzsteuer, muß man die Umsatzsteuer als Käufer
abführen? Angenommen
> jemand verlangt für ein Stück Hardware 200 EUR und stellt eine
Quittung
> aus, wird die vom Finanzamt als Nachweis des Einkaufs akzeptiert, obwohl
> über 100 EUR (bzw. ald 150 EUR)?
Man kauft von denen ohne Umsatzsteuer und kann sich entsprechend keine
Vorsteuer abziehen. Allerdings mußt du beim Verkauf wieder Umsatzsteuer
aufschlagen. Möglichkeit der Differenzbesteuerung sollte aber geprüft
werden.
Eric