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Einkauf bei Privatpersonen


Gerhard Strangar

High,

angenommen ich würde gewerbsmäßig alte Rechner reparieren und dazu
Hardware wie CGA-Grafikkarten, Above-Boards, 8"-Laufwerke und ähnliches
einkaufen müssen. Solche Hardware ist bei Privatlauten zwar vorhanden,
aber die stellen mir natürlich keine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Wie
würde man soetwas denn verbuchen? Kauft man dann von denen ohne
Umsatzsteuer, muß man die Umsatzsteuer als Käufer abführen? Angenommen
jemand verlangt für ein Stück Hardware 200 EUR und stellt eine Quittung
aus, wird die vom Finanzamt als Nachweis des Einkaufs akzeptiert, obwohl
über 100 EUR (bzw. ald 150 EUR)?

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* Origin: (2:2480/8057.2)



Steurberater




Eric Lorenz

Gerhard Strangar schrieb:

> angenommen ich würde gewerbsmäßig alte Rechner reparieren und dazu
> Hardware wie CGA-Grafikkarten, Above-Boards, 8"-Laufwerke und ähnliches
> einkaufen müssen. Solche Hardware ist bei Privatlauten zwar vorhanden,
> aber die stellen mir natürlich keine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Wie
> würde man soetwas denn verbuchen? Kauft man dann von denen ohne
> Umsatzsteuer, muß man die Umsatzsteuer als Käufer abführen? Angenommen
> jemand verlangt für ein Stück Hardware 200 EUR und stellt eine Quittung
> aus, wird die vom Finanzamt als Nachweis des Einkaufs akzeptiert, obwohl
> über 100 EUR (bzw. ald 150 EUR)?

Man kauft von denen ohne Umsatzsteuer und kann sich entsprechend keine
Vorsteuer abziehen. Allerdings mußt du beim Verkauf wieder Umsatzsteuer
aufschlagen. Möglichkeit der Differenzbesteuerung sollte aber geprüft
werden.

Eric