Hallo NG,
wann ist man wegen Verkauf von gebrauchten Dingen bei Ebay ein Unternehmer
im Sinne des UStG?
Im Besonderen ist mir nicht klar ab wann man hier von Nachhaltigkeit
spricht. Es gibt ja diverse Anwälte die leider nichts anderes zu tun haben
als unwissende Ebaymitglieder zu verklagen und, wie ich nachlesen konnte,
auch noch recht bekommen. Allerdings geht aus den mir bekannten Artikeln
niemals eine klare Definition von Nachhaltigkeit vor, die sehr entscheidend
ist und meiner Meinung nach erst zu dem Problem führt plötzlich ein
Unternehmer zu sein und somit entsprechend versteuern muß.
Es geht hier um eine Privatperson die gebrauchte Artikel verkaufen will.
Gruß
Sonja
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Wann Unternehmer wegen Verkauf bei Ebay?
[Sonja:]
> Im Besonderen ist mir nicht klar ab wann man hier von Nachhaltigkeit
> spricht. Es gibt ja diverse Anwälte die leider nichts anderes zu tun
haben
> als unwissende Ebaymitglieder zu verklagen und, wie ich nachlesen konnte,
> auch noch recht bekommen. Allerdings geht aus den mir bekannten Artikeln
> niemals eine klare Definition von Nachhaltigkeit vor, die sehr
entscheidend
> ist und meiner Meinung nach erst zu dem Problem führt plötzlich
ein
> Unternehmer zu sein und somit entsprechend versteuern muß.
Das kommt immer sehr auf den Einzelfall an. Wenn jemand seine getragenen
Klamotten verkauft, ist das sicher immer ein Privatverkauf, auch wenn er das
regelmäßig macht. Zumal er dabei sicher keinen Gewinn erzielen wird.
Anders ist es natürlich, wenn Damenunterwäsche nur zu dem Zweck
getragen
wird, um sie hinterher mit Gewinn zu verkaufen. Dann ist das natürlich
eine
gewerbliche Tätigkeit. Soll ja Typen geben, die auf sowas stehen.
In diesem Zusammenhang fällt mir ein: Gibt es eigentlich eine EU-Norm, in
welcher festgelegt ist, wie lange so ein Slip mindestens von der Frau
getragen werden muss? :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
"Sonja" schrieb am Sat, 7 Oct 2006
14:44:23
+0200 :
>wann ist man wegen Verkauf von gebrauchten Dingen bei Ebay ein Unternehmer
>im Sinne des UStG?
Wenn du speziell das UStG meinst, da kann ich nicht dienen, aber es
gibt ja auch andere Möglichkeiten, dass man als Unternehmer gilt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Martin Hentrich schrieb:
> Wenn du speziell das UStG meinst, da kann ich nicht dienen,
> aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten, dass man als
> Unternehmer gilt:
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
Unmöglich, dieses Urteil.
Grüße
Matthias
"Matthias Kryn" schrieb im
Newsbeitrag
news:4527c3f6$0$30580$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net...
>> http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
>
> Unmöglich, dieses Urteil.
Und gern missverstanden (von mir auch). Eine ausführliche Darstellung zu
dem
ganzen Komplex findet sich auf
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/als-ebay-verkaeufer-privat-oder-gewerblich.html
Gruß
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
worte@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Hallo Goetz,
"Goetz Buchholz" schrieb im
Newsbeitrag =
news:egad08$45p$1@online.de...
> "Matthias Kryn" schrieb
im =
Newsbeitrag
> news:4527c3f6$0$30580$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net...
>
>>> http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
>>
>> Unm
Hallo Sonja,
eigentlich ist das doch ganz einfach:
Alles, was vom Verkäufer nicht zu dem Zweck erworben oder hergestellt
wurde, es zu mit Gewinn weiterzuverkaufen, und was nicht aus seinem
Gewerbebetrieb stammt, ist privat. Die alte Bluse, das alte Handy, oder
auch das neue Handy, was er zum neuen Vertrag gekriegt hat, aber nicht
braucht, weil er noch ein altes hat und an den 21000 Speicherplätzen
für
Klingeltöne kein Interesse hat, etc. Oder das doppelte oder
stinkhäßliche Geburtstagsgeschenk, nagelneu. Auch das Zeug vom
Dachboden, den man gerade entrümpelt hat, oder von der gerade
verstorbenen Omma, etc. Menge? Keine Ahnung, wie groß der Dachboden ist.
Oder Ommas Hühnerstall. Aber wenn dann 5 nagelneue TFT´s drin
stehen,
wird der Richter im Falle eines Rechtsfalles schon mal fragen, wo die
her sind. Aus Ommas Hühnerstall? Kaum. Selber gekauft? Na, wozu denn?
Irrtümlich? Wieso? Also mir fällt da nix glaubhaftes ein, aber ich
habe
auch noch keine 5 TFT´s privat verkauft.
Wenn man dann doch mal etwas verkauft, was man wirklich zu dem Zweck, es
weiterzuverkaufen, angeschafft hat, dann kommt erst die Nachhaltigkeit:
Aber die fängt schon bei 2-3mal an. Also mal ein Schnäppchen bei
´ner
Ladenauflösung mitnehmen, um es zu vertickern, naja, den Gewinn
müsste
man dann eigentlich auch versteuern, aber Gewerbe muss man noch nicht
anmelden.
Mit Umsatzsteuer hat das aber auch erst mal weniger zu tun, bei der
Gewerbeanmeldung gibt´s ein Kästel, da kann man die Ust auch
abwählen,
jedenfalls wenn man im letzten Jahr nicht mehr als 17000 Euronzen Umsatz
gemacht hat und im laufenden nicht mehr als 50000 machen will.
Joachim
Joachim Peter schrieb am Sun, 08 Oct 2006
16:18:57 +0200 :
>eigentlich ist das doch ganz einfach:
Und das ist es eben *nicht*:
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/als-ebay-verkaeufer-privat-oder-gewerblich.html
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -