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Neuer Sparerfreibetrag


"Frank Stolz"

Wann muss denn der neue Sparerfreibetrag angepasst werden, dieses oder
nächstes Jahr?

Gruss,
Frank



Steurberater




Daniel Zauft

Frank Stolz schrieb:
> Wann muss denn der neue Sparerfreibetrag angepasst werden, dieses oder
> nächstes Jahr?
>
Gar nicht, sobald der neue Sparerfreibetrag gilt (ab 2007) ist die Bank
verpflichtet, den alten verhältnismäßig (56,37%) zu kürzen (vgl. § 52
(55f) EStG idF StÄndG 2007.

Grüße

Daniel



Martin Hentrich

"Frank Stolz" schrieb am Sun, 29 Oct 2006
11:06:58 +0100 :

>Wann muss denn der neue Sparerfreibetrag angepasst werden, dieses oder
>nächstes Jahr?

ab 1.1.2007

Anpassen mußt du nichts, das machen die Banken von allein, einfach
relativ zum neuen Betrag. Ansonsten passiert das eben mit der
ESt-Erklärung.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -



Eric Lorenz

Frank Stolz schrieb:
> Wann muss denn der neue Sparerfreibetrag angepasst werden, dieses oder
> nächstes Jahr?

Dies sollte eigentlich zum 01.01.2007 automatisch durch die Bank
erfolgen. Aber trotzdem solltest du es zum Anlass nehmen und mal die
gesamten Freistellungsaufträge prüfen. Wenn man auf mehrere Banken
verteilt, kann es recht schnell unübersichtlich werden...

Ach ja: Für die Rentner: Unbedingt überprüfen, wie es 2005 mit ESt war.
Liegt man noch unter dem Grundfreibetrag und hat auch noch
Kapitaleinkünfte? Hier sollte man durchaus prüfen, ob man eine
NV-Bescheinigung beantragen sollte.

Eric



"Frank Stolz"

Daniel Zauft wrote:
> Frank Stolz schrieb:
>> Wann muss denn der neue Sparerfreibetrag angepasst werden, dieses
>> oder nächstes Jahr?
>>
> Gar nicht, sobald der neue Sparerfreibetrag gilt (ab 2007) ist die
> Bank verpflichtet, den alten verhältnismäßig (56,37%) zu kürzen
> (vgl. § 52 (55f) EStG idF StÄndG 2007.
>

Das ist sehr interessant. Somit brauche ich gar nichts zu machen!
Danke für die Info ;)

Gruß,
Frank



Florian Kleinmanns

Martin Hentrich schrieb:
>Anpassen mußt du nichts, das machen die Banken von allein, einfach
>relativ zum neuen Betrag.

Das wäre schön. Ich habe schon von zwei Kreditinstituten (die beide zur
gleichen Gruppe rund um eine namhafte deutsche Bank gehören)
Aufforderungen zur Einreichung eines neuen Freistellungsauftrages
gesehen, in denen die Bank sinngemäß ankündigte: wenn der neue
Freistellungsauftrag nicht rechtzeitig eingeht, dann wird nix mehr
freigestellt.

Grüße
Florian
--
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Eric Lorenz

Florian Kleinmanns schrieb:
> Das wäre schön. Ich habe schon von zwei Kreditinstituten (die beide zur
> gleichen Gruppe rund um eine namhafte deutsche Bank gehören)
> Aufforderungen zur Einreichung eines neuen Freistellungsauftrages
> gesehen, in denen die Bank sinngemäß ankündigte: wenn der neue
> Freistellungsauftrag nicht rechtzeitig eingeht, dann wird nix mehr
> freigestellt.

Banker und Steuern halt!

Aber mal die Falle:

Die Bank wird ab 2007 selbständig tätig, wenn die Freistellungsaufträge
nicht erneuert werden. Sonst kürzt die Bank auf 56,37 Prozent. Das gilt
selbst dann, wenn der Anleger unter den Freibeträgen für 2007 liegt.

Für Singles ist die Grenze ab 2007 bei 801,



christian dsrsb-ENTF@soemtron.de (Christian @Soemtron)

Eric Lorenz schrieb:

> Dies sollte eigentlich zum 01.01.2007 automatisch durch die Bank
> erfolgen. Aber trotzdem solltest du es zum Anlass nehmen und mal
> die gesamten Freistellungsaufträge prüfen. Wenn man auf mehrere
> Banken verteilt, kann es recht schnell unübersichtlich werden...

Naja, wenn es so weiter geht, wird es bald sehr übersichtlich. Wegen
den paar Kröten lohnt das Gezappel doch gar nicht mehr.

cu,
Christian

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