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Steuerhandhabe als Kleinunternehmer(?)


Martin Hentrich

Michael Müller schrieb am Fri, 03 Nov 2006
21:59:03 +0100 :

>ich (Schüler, 16)....

16 ist nicht gut. So jung ist selbständige Arbeit möglich, bedarf aber
der Zustimmung der Eltern (beider!) und des Vormundschaftsgerichtes
beim Familiengericht, wenn man ein Gewerbe anmelden will. Das muß dann
für das Gericht auch begründet sein! Denn schließlich sind ja die
Eltern noch zuständig... für Taschengeld usw.

>... möchte mir gerne ein paar Euronen Taschengeld verdienen.

Wer möchte das nicht, aber warum muß es über selbständige Arbeit
laufen? Hast du keine Möglichkeit (Fantasie) einen Schülerjob zu
finden? Da gibt es eine ganze Menge!

>Allgemein dargestellt läuft das so ab:
>Ich gehe zum Kunde, erbringe Dienstleistung (mache irgendetwas
>handwerkliches)...

...handwerklich... Da kann die Handwerkskammer etwas dagegen haben,
für handwerkliches muß man in der Handwerksrolle sein, sei es als
*handwerksähnliches* eingetragen sein, dagegen spricht, du ahnst es:
16 Jahre. Von Meisterpflicht, arg aufgeweicht, gar nicht zu reden...

>... und rechne dafür -sagen wir- 15 Euro ab. Die
>Materialkosten belaufen sich dabei auf 20 Euro (das zeug hab ich beim
>örtlichen Einzelhändler eingekauft).

Und dann machst du damit auch noch den *normalen* Handwerkern die
Preise kaputt. Sorry, so ist das. Und Schwarzarbeit? Etwas zu heiß,
würde ich sagen...

>Mein monatlicher/jährlicher Gewinn liegt sehr niedrig. Sagen wir mal 100
>Euro/1200 Euro.

Gewinn = Einnahmen - Ausgaben

Viel möglicher Aufwand+Ärger für so wenig Geld! Echt!

Ab 350 Euro im Monat bist du nicht mehr kostenlos in der
Krankenversicherung deiner Eltern versichert. Kindergeldschädlich ist
ein eigenes Einkommen nicht, wenn man unter 18 ist, über 18 ist das
jedoch auf 7680 Euro im Jahr begrenzt, darüber verfällt das
Kindergeld.

>So weit so schön eigentlich; aber wenn ich mir Informationen rund um
>Steuern im Internet anschaue, dreht sich alles um mich.

Sorry, es dreht sich dort gar nichts um dich. Wahrscheinlich dreht
sich dir allerdings alles um... <vbg> SCNR

>Was muss ich dem Kunden aushändigen? (Rechnung?)

Privatkunde? Sicher möchte er eine Rechnung sehen. Er muß ja wissen,
an wen er sich wenden kann, wenn er Gewährleistungsansprüche gelten
machen will. Muß ja nicht alles so funktionieren, weil du es gedacht
hast. Was machst du bei Regress/Gewährleistung? Garantie ist was
anderes...

>Was muss auf einer solchen Rechnung draufstehen? (Einzelbeträge,
>Gesamtsumme, ...?)

§14 UStG sagt so etwas:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg 1980/ 14.html

>Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer; Braucht man sowas wenn man nur so wenig
>Gewinn erzielt?

Grundsätzlich ist man als Unternehmer (das wärest du!) in Deutschland
umsatzsteuerpflichtig, aber:
Lies mal §19 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg 1980/ 19.html

> (Einkommen, Gewinn, Begriffe die vermutlich alle was
>andere bedeuten ...)

Ja sicher. Auch du mußt da halt noch lernen, das ist aber normal.
Warum sollte das Geldverdienen (als Selbständiger ist man noch mehr
auf sich gestellt und muß selbständig lernen) auch einfach sein?

>Muss ich mich irgendwo anmelden? (Gewerbeanmeldung, ...?)

Sicher, aber *Handwerk* ist da ein No-No für dich! Und wenn du unter
18 bist - siehe oben: Eltern+Vormundschaftsgericht...

>Steuererklärungen, Steuerkarten, was kommt da auf einen zu?

Buchhaltung
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
IHK-Mitgliedschaft (HWK meiden)
Gewerbesteuer zahlst du noch nicht

>Ich bitte euch, einfach mal wild meine ganzen Fehler hier zu korrigieren
>und Tipps/Erklärungen zu geben.

Frohes Schaffen. Aber es wäre für dich wesentlich einfacher, wenn du
dich auf die typischen oder auch untypischen Schülerjobs
konzentireieren würdest. Ehrlich! Was du dir denkst ergibt kein
vernünftiges Aufwand/Nutzen-Verhältnis!

>Danke dafür schonmal im Voraus :-)

Viel Spaß!

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -



Steurberater




Martin Hentrich

Michael Müller schrieb am Sat, 04 Nov 2006
14:29:20 +0100 :

>Oder ein Szenario, dass auch typisch ist:
>Ich habe ein Software geschrieben und möchte nun die Lizenzen verkaufen.
> Ich gehe mal davon aus, dass ich dabei unter der Grenze bleibe, bei der
>ich aus der Krankenversicherung der Eltern fliegen würde usw.
>
>Muss man sich wegen so was in unsere Bürokratiedschungel stürzen?

Das was dann abgeht ist keine Bürokratie. das ist ganz einfach Ordnung
im Zusammenleben von Menschen. Lerne du erst einmal *richtige*
Bürokratie kennen... ;-)

Ja, auch als Sharewareautor benötigt man eine Gewerbeanmeldung.

http://www.s-a-ve.com

Bin dort auch Mitglied.

Wer sich ernsthaft mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig macht und
am Markt teilnimmt und dies alles mit Nachhaltigkeit (also nicht nur
1x) betreibt einen Gewerbebetrieb und muß demzufolge auch ein Gewerbe
angemeldet haben.

Wenn man einen auskömmlichen gewinn erzielt, dann ist der
*bürokratische* Aufwand auch wirklich nicht groß.

Es gibt nämlich vom *bürokratischen* Aufwand her keinerlei / kaum
Unterschied für MiniUmsatz oder Großumsatz bzw. -gewinn.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -



Manuel Blechschmidt

Hallo,
ich bin jetzt 20 Jahre alt und hatte die letzten 4 Jahre ähnliche
Problem wie du. Ich bin kein Jurist, sondern erläutere lediglich meine
Erfahrungen und meine Kenntnisse aus zwei Jura Vorlesungen.

Erstmal solltest du dich generell nur auf Gesetze verlassen.

Die Informationen, die hier geschrieben werden, kannst du auch im Gesetz
nachlesen.

Martin Hentrich wrote:
> Michael Müller schrieb am Sat, 04 Nov 2006
> 14:29:20 +0100 :
>
>
>>Oder ein Szenario, dass auch typisch ist:
>>Ich habe ein Software geschrieben und möchte nun die Lizenzen verkaufen.
>>Ich gehe mal davon aus, dass ich dabei unter der Grenze bleibe, bei der
>>ich aus der Krankenversicherung der Eltern fliegen würde usw.
>>
>>Muss man sich wegen so was in unsere Bürokratiedschungel stürzen?

Leider ist es grundsätzlich so, dass man sich in Deutschland gerade als
Einzelunternehmer und das bist du, um sehr viel Papier kümmern muss.
Prinzipiell brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer und musst jedes
Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Eine Steuernummer bekommst du beim Finanzamt. Leider kann ich dir nicht
sagen, inwiefern dein Alter dort eine Rolle spielt.

Solange du unter 7664



Martin Hentrich

Manuel Blechschmidt schrieb am Sat, 04
Nov 2006 21:06:34 +0000 :

>Du als wahrscheinlicher Informatiker, musst also kein Gewerbe anmelden.

Definitive falsche Aussage.

Er ist Schüler, kein Informatiker. Er will auch nicht Einzelsoftware
pro Auftrag verkaufen, sondern Lizenzen ein und derselben Software:
Das ist *definitiv* Gewerbe, niemals (!) Ausübung eines Freien Berufs.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -



"Matthias Kryn"

Manuel Blechschmidt schrieb:
> Martin Hentrich wrote:

> > Ja, auch als Sharewareautor benötigt man eine
> > Gewerbeanmeldung.
> >
> > http://www.s-a-ve.com
> >
> > Bin dort auch Mitglied.
> >
> > Wer sich ernsthaft mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig
> > macht und
> > am Markt teilnimmt und dies alles mit Nachhaltigkeit (also
> > nicht nur 1x) betreibt einen Gewerbebetrieb und muß
> > demzufolge auch ein Gewerbe angemeldet haben.
>
> Das ist so nicht ganz korrekt.

Es ist nicht vollständig. Korrekt ist es schon.

> Also erstmal haben wir § 1 des
> HGBs, wo definiert ist, wer Kaufmann ist.

Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Mei Nerve, das hier ist
keine juristische Übung.

> In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition
> durchgesetzt: Ein Gewerbebetrieb ist:
> 1. jede erlaubte
> 2. selbständige
> 3. zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene
> 4. nach außen erkennbare Tätigkeit
> 5. die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird

Jo. Trifft nach OP-Schilderung alles zu. Punkt.

> Weiterhin sind
> 1. Freie Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Informatiker)
> 2. Künstler
> 3. Lehrer und Wissenschaftler
> keine Gewerbebetriebe
> (vgl. § 18 EStG und § 1 PartGG)
>
> Du als wahrscheinlicher Informatiker, musst also kein Gewerbe
> anmelden.
>
>
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/Hinweise-fuer-Freiberufler-in-Deutschland/freie-technische-und-naturwissenschaftliche-berufe.html

NACK. Sei mir nicht böse, aber das ist ziemlicher Käse (woraus
zu lernen wäre, dass lesen alleine nicht reicht. Ein korrektes
Einordnen von Informationen in einen Zusammenhang ist auch
nötig). Ein Informatiker ist jemand, der ein Studium der
Informatik erfolgreich abgeschlossen hat und nachweisbar
Projekte führen kann. Nicht jeder Software-Frickler ist
automatisch ein Informatiker, viele sind noch nicht einmal
Programmierer.

Auf der Seite
http://www.gi-ev.de/service/selbstaendige/faq-fuer-selbstaendige/ wird die Definition eines freien Berufs zitiert:

"Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer
beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und
fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse
ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung
unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen
(...)."

> Also am besten kaufst du dir einfach mal ein Buch, wo
> beschrieben wird, was man als Freiberufler alles beachten
muss.

Wozu noch studieren, wenn ein Buch lesen reicht?

Grüße
Matthias