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Gewerbe aufgelöst: Vortragsfähiger Gewerbeverlust?


"Andreas"

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ich habe mein Gewerbe zum 01.01.2005 abgemeldet. Seitdem
bin ich nur noch als Freiberufler t



Steurberater




"Andreas"

Hallo Axel,

danke f



"Andreas"

> Du hast den Verlust doch schon 2004 bei der Einkommensteuer abgezogen.
> Verluste doppelt geltend machen geht nun wirklich nicht. :-)

Jetzt bin ich verwirrt. Ich dachte, man kann dies nicht bei der
Einkommensteuer geltend machen, sondern nur bei der Gewerbesteuer?