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Wie Trennungsunterhalt versteuern ?


Robert.Trier@gmx.de

Wenn ich es richtig einschätze macht es keinen grossen UNterschied, ob
oder wie man ihn versteuert bzw. ansetzt:

Ich kann zwar den TU steuermindern absetzen, doch nur wenn meine
Noch-Ehefrau dem auch zustimmt, dann muss sie ihn versteuern, will sie
ja auch nicht.

Zustimmen muss sie nur dann, wenn ich den Nachteil der
Eigenversteuerung (ihr Nachteil) ersetze, was für mich doch letzlich
aufselbs rauskommt, ob ich es anfangs absetzen oder nicht, dann kann
ich es auch sein lassen ... oder ?

Muss dazu sagen, dass ich den Höchssatz von EUR 2.100,-- an sie
zahlen, sieht die Sache dann anders aus ?

Danke



Steurberater




Robert.Trier@gmx.de

On Mon, 11 Dec 2006 11:17:54 +0100, Markus König
wrote:

>>Es macht einen Unterschied im Steuersatz.
>>Wenn Sie den Höchsatz an Unterhalt zahlen, dann dürfte ihr Einkommen auch
>>entsprechend hoch sein und damit auch die Steuerersparnis.
>>Die Steuerschuld der Ehefrau dürfte geringer sein als Ihre Steuerersparnis.
>>Wenn der Steuersatz bei Ehemann/Ehefrau gleich hoch ist, dann rentiert sich
>>das Ganze natürlich nicht.


vielen dank, ab welchem satz wird es sinn machen, 35% interessant =


und wie viel wird es ausmachen in euro und pfennig ?



Frank Heuser

Markus König schrieb:
> Nach § 10 EStG sind ohnehin nur 13.805- EUR max. jährlich als
> Unterhaltszahlungen abzugsfähig. Hat die getrennt lebende Ehefrau keine
> anderen Einkünfte , aber vielleicht noch ein paar andere Sonderausgaben,
> dann zahlt sie bei einem zu versteuernden Einkommen von vielleicht
> 10.000,-- ¤ etwa 400,-- ¤ Einkommensteuer (Grundtabelle).
> Hätten Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000,-- ¤ (= 25.600,-- ESt)
> dann mindert sich das z.v.Einkommen auf ca 67.000,-- ¤ ( ca 20.200,-- ESt).
> Ersparnis :5.400,-- EUR. Das alles noch ohne Solidar.zuschl. und event.
> Kirchensteuer.
> Lohnt sich also doch.

Die Frau muss nur zustimmen, wenn nicht nur die steuerlichen, sondern
*alle* Nachteile ausgeglichen werden. Das wird gerne übersehen
(allerdings auch von den Unterhaltsempfängern), kann aber recht teuer
werden. Jedenfalls ist eine rein auf steuerlichen Ansätzen beruhende
Berechnung nur richtig, wenn es keine anderen Wirkungen gibt.



Robert.Trier@gmx.de

On Mon, 11 Dec 2006 21:42:58 +0100, Markus König
wrote:

>>Ersparnis :5.400,-- EUR. Das alles noch ohne Solidar.zuschl. und event.
>>Kirchensteuer.
>>Lohnt sich also doch.


ja, da mein gehalt sogar leicht darüber liegt sieht die sache gut aus,
werd mir dann die mühe machen ....

obwohl ich höher TU geleistet habe kann ich aber nur diesen
höchstbetrag ansetzen, dachte der höchstbetrag wäre nur wenn ich ihn
als sonderausgaben ansetze ....

vielen dank



Robert.Trier@gmx.de

On Mon, 11 Dec 2006 22:12:09 +0100, Frank Heuser
wrote:

>>Die Frau muss nur zustimmen, wenn nicht nur die steuerlichen, sondern
>>*alle* Nachteile ausgeglichen werden. Das wird gerne übersehen
>>(allerdings auch von den Unterhaltsempfängern), kann aber recht teuer
>>werden. Jedenfalls ist eine rein auf steuerlichen Ansätzen beruhende
>>Berechnung nur richtig, wenn es keine anderen Wirkungen gibt.


was können das denn für weitere nachteile sein ?

dass sie nun ihre eigene hausrat/haftpflichtvers. z.b. zahlen muss,
automobilclubbeitrag selbst, etc., etc. ??

ratlos .....