Beispiel: Abschluss Finanzierung für eine Wohnung in diesem Jahr,
Auszahlung des Darlehens abzgl. Agio durch die Bank an den
Bauträger im
nächsten Jahr. Ãśbergabe der Wohnung im
nächsten Jahr.
Frage: In welchem Jahr kann der Käufer der Wohnung das Agio als
Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Merci,
der Jan
--
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Agio bei Immobilienfinanzierung
Jan Schubert wrote:
> Beispiel: Abschluss Finanzierung für eine Wohnung in diesem
Jahr,
> Auszahlung des Darlehens abzgl. Agio durch die Bank an den
Bauträger
> im nächsten Jahr. Ãśbergabe der Wohnung im
nächsten Jahr.
>
> Frage: In welchem Jahr kann der Käufer der Wohnung das Agio
als
> Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend
machen?
Der Werbungskostenabzug des Damnums ist im sogenannten Bauherrenerlass
geregelt (BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I S. 546). Dieser
Erlass gilt bis zu einer gesetzlichen Klarstellung, die noch aussteht
(BMF-Schreiben vom 15.12.2005, BStBl. 2005 I S. 1052).
a.. Das Damnum gehört zu den Werbungskosten und ist als solches
sofort abzugsfähig, wenn es bei einem
Zinsfestschreibungszeitraum von
mindestens fünf Jahren maximal 5 % der Darlehenssumme
beträgt.
b.. Wollen Sie das Darlehen erst im nächsten Jahr
für eine vermietete
Immobilie einsetzen, den Steuervorteil für das Damnum aber schon
für
das laufende Kalenderjahr nutzen, gilt: Sie müssen mit dem
Darlehensgeber vereinbaren, dass Sie das Damnum schon vor der
Darlehensauszahlung entrichten. Allerdings können Sie ein im
Voraus
gezahltes Disagio nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn innerhalb
von drei Monaten, nachdem Sie das Damnum entrichtet haben, mindestens
30 % der Darlehenssumme ausgezahlt werden. In den 30 % ist das Disagio
enthalten. Das bedeutet: Bei einem Damnum von 5 % reicht schon eine
Zahlung von 25 % des Darlehensbetrags aus, um den Werbungskostenabzug
für das Damnum zu bekommen.
Hans-Gerhard Scholz wrote:
> Der Werbungskostenabzug des Damnums ist im sogenannten Bauherrenerlass
> geregelt (BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I S. 546). Dieser
> Erlass gilt bis zu einer gesetzlichen Klarstellung, die noch aussteht
> (BMF-Schreiben vom 15.12.2005, BStBl. 2005 I S. 1052).
Vielen Dank Hans-GHerhard für die ausfürhliche
Antwort. Das es sich um
ein Disagio handelt hast Du ja schon festgestellt, Sorry, war mein Fehler.
Reicht für die Geltendmachung für 2006 auch ein
Abluss des
Disagio/Damnum in diesem Jahr vom Darlehenskonto? Sollte eigentlich
funktionieren, oder?
Lieben Dank,
der Jan
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