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NV-Bescheinigt und Praktikum


Thorsten Klein

Hallo

Ich bin ein Student und arbeite nicht. Aus dem Grund habe ich eine
NV-Bescheinigung beantragt und auch bekommen, gültig bis Ende 2008.
Jetzt mache ich in den kommenden Winterferien ein 6-wöchiges Praktikum
und bekomme dafür 200 EUR Aufwandsentschädigung. Da das Unternehmen
trotzdem meine Lohnsteuerkarte haben wollte frag (warum eigentlich? 200
EUR müssen doch nicht versteuert werden ?!?) ich nun ob ich mit den 200
EUR weiterhin NV bin oder ob sich dabei was ändert.

2. Fall, ein Jahr später. Diplomarbeit bzw. Praxissemester steht an.
Wieviel darf ich dann "verdienen", damit ich NV bleiben kann?

Gruß,
Thorsten

PS: ich hoffe die Gruppe war richtig....



Steurberater




Martin Hentrich

Thorsten Klein schrieb:

>Jetzt mache ich in den kommenden Winterferien ein 6-wöchiges Praktikum
>und bekomme dafür 200 EUR Aufwandsentschädigung. Da das Unternehmen
>trotzdem meine Lohnsteuerkarte haben wollte frag (warum eigentlich? 200
>EUR müssen doch nicht versteuert werden ?!?)

Die Lohnsteuer würdet *du* zahlen müssen. Dem Unternehmen ist das
Wurscht. Da die aber wohl diese 200 Euronen als MiniJob mit
entsprechenden Abgaben versehen müssen (das wären dann 2%
Pauschalsteuer - als kurzfristige Beschäftigung wären 25%
Pauschalsteuer fällig) ersparen sie sich diese Pauschalsteuer, wenn
sie dich auf Lohnsteuerkarte beschäftigen.

Und beachte: Selbstverständlich werden die 200 Eurodann besteuert,
das heißt aber noch lange nicht, dass auch Steuern fällig wären -
verstanden?

> ich nun ob ich mit den 200
>EUR weiterhin NV bin oder ob sich dabei was ändert.

Frag doch das Finanzamt von dem du die NV hast. IMHO dürfte sich
nichts ändern, da du deutlich unter dem Grundfreibetrag bleibst.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -