Wenn man (Angestellter) seine Steuererklärung mit Elster erstellt und
Online
an sein Finanzamt übermittelt, welcher Zeitpunkt gilt als Datum der
Abgabe:
Das Datum der Online-Übermittlung oder das Datum des Einganges der
ausgedruckten und unterschriebenen Zusammenfassung?
Welche Anlagen müssen bei einer via Elster übermittelten
Steuererklärung im
Original vorgelegt werden?
Lohnsteuerkarte - war früher im Original vorzulegen, durch die Eingabe der
eTIN kann man darauf heute wohl verzichten.
Bescheinigungen für Kapitalerträge?
Bescheinigungen für alle Werbungskosten?
Grüße, Chris
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Steuererklärung mit Elster - Abgabefrist, Anlagen
Christian Bergmann schrieb:
> Wenn man (Angestellter) seine Steuererklärung mit Elster erstellt und
Online
> an sein Finanzamt übermittelt, welcher Zeitpunkt gilt als Datum der
Abgabe:
> Das Datum der Online-Übermittlung oder das Datum des Einganges der
> ausgedruckten und unterschriebenen Zusammenfassung?
Wenn Du diese Zusammenfassung mangels Signaturkarte einreichen mußt,
gilt das Datum des Eingangs dieser unterschriebenen Zusammenfassung.
(Vorher wissen die gar nicht, daß da was übermittelt wurde.)
Bei reiner Online-Übertragung mit "Unterschrift" durch
Signaturkarte
gilt der Zeitpunkt der Übertragung.
> Welche Anlagen müssen bei einer via Elster übermittelten
Steuererklärung im
> Original vorgelegt werden?
Die "gesetzlich erforderlichen" :-)
> Lohnsteuerkarte - war früher im Original vorzulegen, durch die
Eingabe der
> eTIN kann man darauf heute wohl verzichten.
Richtig.
> Bescheinigungen für Kapitalerträge?
Nein, nur die "Steuerbescheinigungen" (also das, wo die
Zinsabschlags-
steuer und der Soli draufstehen).
> Bescheinigungen für alle Werbungskosten?
Mach ich immer, um Rückfragen (oder Nichtanerkennung ohne
Rückfragen!)
zu vermeiden.
Bei Sonderausgaben (besonders Versicherungen o.ä.) leg ich aber nicht
jedes Jahr (die gleichen) Belege vor, das haben sie mir inzwischen
geglaubt :-)
Abgesehen von Spendenquittungen: Die müssen jedes Jahr mit.
Gruß Matthias.
"Christian Bergmann"
schrieb:
>Welche Anlagen müssen bei einer via Elster übermittelten
Steuererklärung im
>Original vorgelegt werden?
auf jeden Fall Spendenbescheinigungen; Kapitalerträge, wenn
Kapitalertragssteuer erstattet werden soll; Bescheinigung VL
Tach,
> Wenn man (Angestellter) seine Steuererkl
Am 28 Dec 2006 01:05:40 -0800 tippte berndausdo:
> Imo ist die Lohnsteuerkarte immer noch beizufügen.
Wie willst du das machen? Normalerweise bekommt man die Karte gar nicht
mehr zurück, sondern nur einen Kontrollbeleg über die an das ans FA
übermittelten Daten. Die Karte verbleibt beim Arbeitgheber bzw. in seinem
Reisswolf.
> Das mit der eTin dürfte noch im Versuchsstadium sein.
Seit 2 oder 3 Jahren?
Thomas
--
Stuttgart liegt in Kansas!
http://stuttgart-kansas.de
berndausdo schrieb:
> > Wenn man (Angestellter) seine Steuererklärung mit Elster
> > erstellt und Online an sein Finanzamt übermittelt, welcher
> > Zeitpunkt gilt als Datum der Abgabe: Das Datum der
> > Online-Übermittlung oder das Datum des Einganges der
> > ausgedruckten und unterschriebenen Zusammenfassung?
>
> Wieso kommt es darauf an ?
(Gugel mal nach "plenken". Danke.)
Weil man als Angestellter ohne weitere Einkünfte max. bis zum
Ende des übernächsten Kalenderjahres Zeit hat, seine
ESt-Erklärung abzugeben (§46 EStG).
> Im Zweifel würde ich allerdings davon
> ausgehen, dass der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung
> ausschlaggebend ist.
Wenn signiert: ja. Ansonsten eher nein.
> Imo ist die Lohnsteuerkarte immer noch beizufügen.
Nein. Du bekommst die Lohnsteuerkarte gar nicht mehr zurück,
sondern einen DIn-A4-Ausdruck.
> Das mit der eTin
> dürfte noch im Versuchsstadium sein.
Nein. Das funktioniert sehr gut.
Grüße
Matthias
* Quoting Matthias Hanft :
>> Wenn man (Angestellter) seine Steuererklärung mit Elster erstellt
und Online
>> an sein Finanzamt übermittelt, welcher Zeitpunkt gilt als Datum
der Abgabe:
>> Das Datum der Online-Übermittlung oder das Datum des Einganges
der
>> ausgedruckten und unterschriebenen Zusammenfassung?
>
> Wenn Du diese Zusammenfassung mangels Signaturkarte einreichen mußt,
> gilt das Datum des Eingangs dieser unterschriebenen Zusammenfassung.
> (Vorher wissen die gar nicht, daß da was übermittelt wurde.)
Ack. Wobei Du für das elektronische signieren einer Steuererklärung
nicht notwendigerweise eine Signaturkarte benötigst. Erforderlich ist
die Signaturkarte nur bei der sog. Steuerkontoabfrage, die auch nur in
den Länder Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen möglich ist.
Für Details siehe <URL:https://www.elsteronline.de/eportal/>.
> Bei reiner Online-Übertragung mit "Unterschrift" durch
Signaturkarte
> gilt der Zeitpunkt der Übertragung.
>
>> Welche Anlagen müssen bei einer via Elster übermittelten
Steuererklärung im
>> Original vorgelegt werden?
>
> Die "gesetzlich erforderlichen" :-)
,----[ <URL:https://www.elster.de/arbeitn info.php#belege> ]
| Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind: z. B. Bescheinigung über
| Lohnersatzleistungen, Unterlagen über die Gewinnermittlung,
| Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer und
| Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag, Bescheinigung über anrechenbare
| ausländische Steuern, Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung),
| Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen, Nachweis der
Behinderung,
| Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit, Nachweis der haushaltsnahen
| Dienstleistung und Nachweis der Kinderbetreuungskosten (Rechnung des
| Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts - Kontoauszug über die
| Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung),
| Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung (nur wenn die
| Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch
| an das Finanzamt übermittelt wurden),
|
| Andere als die zuvor genannten Belege müssen zunächst nicht
eingereicht
| werden. Hierzu zählen z. B. Belege über Arbeitsmittel oder
Nachweise
| über Beiträge an Berufsverbände sowie Bestätigungen zu
Lebens- oder
| Haftpflichtversicherungen sowie der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte
| Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Diese Unterlagen
| müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt
| werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn
| außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der
Steuer
| beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist
| beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der
| Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung
eines
| häuslichen Arbeitszimmers der Fall.
`----
>> Bescheinigungen für Kapitalerträge?
>
> Nein, nur die "Steuerbescheinigungen" (also das, wo die
Zinsabschlags-
> steuer und der Soli draufstehen).
Und bitte die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG (auch wenn das nicht
unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist).
>> Bescheinigungen für alle Werbungskosten?
>
> Mach ich immer, um Rückfragen (oder Nichtanerkennung ohne
Rückfragen!)
> zu vermeiden.
Würde ich mir schenken. Mittlerweile sollte sich die Belegreduzierung
bei Elster-Erklärungen auch bis zum letzten Bearbeiter rumgesprochen
haben. Ich mache das bei mir und meinen Eltern seit dem VZ 2000 so
und habe nie Probleme gehabt.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Sven Gottwald schrieb:
> * Quoting Matthias Hanft :
> > > Bescheinigungen für alle Werbungskosten?
> >
> > Mach ich immer, um Rückfragen (oder Nichtanerkennung
> > ohne Rückfragen!) zu vermeiden.
>
> Würde ich mir schenken. Mittlerweile sollte sich die
> Belegreduzierung bei Elster-Erklärungen auch bis zum
> letzten Bearbeiter rumgesprochen haben.
ACK, auch hier. Als ich das letzte Mal Belege unaufgefordert
mitgeschickt habe, kam ein entrüsteter Formbrief "Belege nur
nach Aufforderung!!".
Grüße
Matthias