Moin moin.
Aus purem Interesse, da ja auch viele Anw
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Anwalt / Arzt, Finanzamt und die Schweigepflicht
ralf.wenzel@web.de wrote:
> Bei Ärzten gibt es sicherlich ein ähnliches Problem
Der Arzt rechnet seine gesetzlich Versicherten z.b. gegenüber
der Kassenärtzlichen Vereinigung ab, von denen bekommt
er dann ein Honorar dass er versteuert. Das FA erfährt
nicht welcher Patient, wie bei dem Arzt behandelt wurde.
MfG
Matthias
Matthias Frank wrote:
> ralf.wenzel@web.de wrote:
>
>
>> Bei Ärzten gibt es sicherlich ein ähnliches Problem
>
>
> Der Arzt rechnet seine gesetzlich Versicherten z.b. gegenüber
> der Kassenärtzlichen Vereinigung ab, von denen bekommt
> er dann ein Honorar dass er versteuert. Das FA erfährt
> nicht welcher Patient, wie bei dem Arzt behandelt wurde.
> MfG
> Matthias
Matthias Frank schrieb:
> Der Arzt rechnet seine gesetzlich Versicherten z.b. gegen
[M. Frank:]
> Der Arzt rechnet seine gesetzlich Versicherten z.b. gegenüber
> der Kassenärtzlichen Vereinigung ab, von denen bekommt
> er dann ein Honorar dass er versteuert. Das FA erfährt
> nicht welcher Patient, wie bei dem Arzt behandelt wurde.
Ein Arzt hat ja auch Privatpatienten, also kriegt ein Prüfer
natürlich die
Namen der Leute zu sehen. Aber: Über allen Geheimnissen, die es in unserem
Land so gibt, steht das Steuergeheimnis. Der Prüfer ist also praktisch
verschwiegen wie ein Grab.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Am 11 Jan 2007 05:54:37 -0800 schrieb ralf.wenzel@web.de:
> Er hat aber nicht nur die. Zwei Beispiele von mir aus den letzten drei
> Monaten(!):
>
> * Vasektomie - ich bekomme eine Rechnung vom Chirurgen, die ich selbst
> bezahle
Wo es nun hier steht, kann es doch auch die Buchprüferin wissen ...
Lutz
--
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Matthias Koehler schrieb:
> Ein Arzt hat ja auch Privatpatienten, also kriegt ein Pr
ralf.wenzel@web.de schrieb:
>Was bedeutet das für die
>Steuererklärung des Anwaltes?
Verwechle nicht die Steuerklärung mit der Buchführung. In die
Steuerklärung geht *nur* das Ergebnis der Gewinnermittlung ein. Die
Gewinnermittlung selber ist eine Anlage zur Steuererklärung. Das sind
alles nur Zahlen. Erst wenn eine Buchprüfung kommt oder eine
Steuerprüfung, dann wird geprüft, ob die Zahlen korrekt ermittelt
sind. Erst dann kann ggf. geprüft werden, ob die Abrechnungen
tatsächlich vorliegen etc. pp. Außerdem müssen diese Daten
grundsätzlich elektronisch vorliegen.
Ansonsten erkundige dich doch einfach mal bei der Anwaltskammer deiner
Region, ggf. ist das auch fein online erklärt. Sensible berufe haben
da sicher besondere Vorkehrungen.
Bei meiner letzten Steuerprüfung mußte ich übrigens auch die
private
lebensführung analysieren, wie oft welche Ausgaben, Auto, Fernseher
Reisen etc. - dann wurde abgecheckt, ob meine Gewinne diesen
Lebensstil decken können oder ob da nicht etwas am Fiskus vorbei....
Honi soit qui mal y pense!
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -