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Entfernungspauschale bei abweichendem Halter


Martin Hentrich

Hans Görg bemerkte:

>ich benutze ein auf meinen Vater zugelassenes Auto, um zur Arbeit zu
>fahren. Kann das bei meiner Steuererklärung zu Problemen führen?

Die Entfernungspauschale ist nicht an die Benutzung eines PKW gebunden.
Du darfst auch mit ÖPNV fahren.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!



Steurberater




hansgoerg@hotmail.com (Hans G?rg)

Martin Hentrich wrote in message news:...

> Die Entfernungspauschale ist nicht an die Benutzung eines PKW gebunden.
> Du darfst auch mit ÖPNV fahren.

Das stimmt, allerdings muss man in der Steuererklärung das amtliche
Kennzeichen des Fahrzeugs angeben und da dachte ich, dass es den
Sachbearbeiter zumindest stutzig machen würde, wenn der Halter !=
Steuerpflichtiger ist.
OT: Gibt es sonst plausible Gründe, den Wagen auf mich anzumelden,
wenn ich im Haus meiner Eltern (-> gleiche Adresse) wohne?



Peter Wolber

Am 25.09.2004 schrieb Hans G?rg:

> Das stimmt, allerdings muss man in der Steuererklärung das amtliche
> Kennzeichen des Fahrzeugs angeben

Das habe ich in den Steuererklaerungen die ich bisher erstellt meistens
nicht angegeben. ;-)

Und das FA hat sich bisher noch nie gemeldet und wollte diese wissen.

Gruss
Peter

--
"Adam war nichts als ein roher Entwurf, und die Schöpfung
des Menschen ist Gott erst gelungen, als er Eva geschaffen hat."
(Simone de Beauvoir)



Peter Voigt

Hans G?rg schrub:

>> Die Entfernungspauschale ist nicht an die Benutzung eines PKW gebunden.
>> Du darfst auch mit ÖPNV fahren.
>
> Das stimmt, allerdings muss man in der Steuererklärung das amtliche
> Kennzeichen des Fahrzeugs angeben und da dachte ich, dass es den
> Sachbearbeiter zumindest stutzig machen würde, wenn der Halter !=
> Steuerpflichtiger ist.

Ich rede mal Fraktur. Okay?

Wieso zahlst Du Trottel nicht je gefahrenem km die 30 Cent an den
Eigentümer?

Grüße - Peter :-)
--
Begreifen kommt von Anfassen.

"Machts wie wir. Wandert aus aus diesem Scheißland."
(Stephan Weidner, "Böhse Onkelz", 15.09.2004, Leipzig)



"Eric Lorenz"

Hallo!
"Peter Voigt" schrieb
>
> Wieso zahlst Du Trottel nicht je gefahrenem km die 30 Cent an den
> Eigentümer?
>
Der Tipp taugt nichts!
Die Entfernungspauschale setzt nur ein zur Nutzung überlassenes
Fahrzeug voraus. Also spielt der Eigentümer keine Rolle!

Eric



"Karl-Heinz Krause"

Hans G?rg wrote:
> Martin Hentrich wrote in message
> news:...
>
>> Die Entfernungspauschale ist nicht an die Benutzung eines PKW
>> gebunden.
>> Du darfst auch mit ÖPNV fahren.
>
> Das stimmt, allerdings muss man in der Steuererklärung das amtliche
> Kennzeichen des Fahrzeugs angeben und da dachte ich, dass es den
> Sachbearbeiter zumindest stutzig machen würde, wenn der Halter !=
> Steuerpflichtiger ist.

völlig egal. Das dient m.W. (wenn überhaupt) nur dazu, zu prüfen, ob der Halter
des Wagens auch noch mal Kilometer in seiner eigenen Steuererklärung angibt.

Du würdest die km-Pauschale jedenfalls selbst dann bekommen, wenn Du Dir jede
Woche einen (anderen) Mietwagen nehmen würdest - und zwar gleichgültig, ob die
Kosten von diesem Fahrzeug nun höher oder niedrieger wären. BTW: mein Finanzamt
wollte nicht alle ca. 25 Kfz-Kennzeichen meiner Mietwagen wissen. Genauso wäre
es möglich, Dir jeden Tag von einem anderen Bekannten ein Fahrzeug zu leihen -
egal ob Du dafür einen Kostenausgleich weitergibst oder nicht.

KH



Peter Voigt

Eric Lorenz schrub:

> Der Tipp taugt nichts!
> Die Entfernungspauschale setzt nur ein zur Nutzung überlassenes

Er benutzt seines Vaters Auto ohne Genehmigung, also illegal?

> Fahrzeug voraus. Also spielt der Eigentümer keine Rolle!

Doch. Er hat es via Nutzungsvertrag genehmigt ("zur
nichtausschließlichen Nutzung" ...), daß Söhnchen Für den
Arbeitsweg Väterchewns Auto nutzen darf. Natürlich hat er sich
ausbedungen, daß je gefahrenem km 30 Cent Entschädigung gezahlt
werden - und natürlich kann der OP mittels Kontoauszug (!)
nachweisen, daß das Geld auch geflossen ist...

hth ;-)

Grüße - Peter :-)
--
Begreifen kommt von Anfassen.

"Machts wie wir. Wandert aus aus diesem Scheißland."
(Stephan Weidner, "Böhse Onkelz", 15.09.2004, Leipzig)



"Karl-Heinz Krause"

Peter Voigt wrote:
> Eric Lorenz schrub:
>
>> Der Tipp taugt nichts!
>> Die Entfernungspauschale setzt nur ein zur Nutzung überlassenes
>
> Er benutzt seines Vaters Auto ohne Genehmigung, also illegal?
>
>> Fahrzeug voraus. Also spielt der Eigentümer keine Rolle!
>
> Doch.

nein.

> Er hat es via Nutzungsvertrag genehmigt ("zur
> nichtausschließlichen Nutzung" ...), daß Söhnchen Für den
> Arbeitsweg Väterchewns Auto nutzen darf. Natürlich hat er sich
> ausbedungen, daß je gefahrenem km 30 Cent Entschädigung gezahlt
> werden - und natürlich kann der OP mittels Kontoauszug (!)
> nachweisen, daß das Geld auch geflossen ist...

das ist doch überhaupt nicht nötig. Der Eigentümer kann ihm das Auto auch
völlig kostenlos überlassen und ihm sogar noch den Sprit zahlen. Das ist für
die Geltendmachung der Pauschale komplett egal.

KH