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Virtuelle Tauschwerte


Sascha Staub

Hallo Gruppe!

Nachdem ich auf "Second Life" aufmerksam gemacht wurde, kam bei mir
die Frage auf, wie man zumindest hier in Deutschland "Umsätze" in
einer künstlichen Währung wie diesen "Linden Dollars" bei der Steuer
angeben würde. Wenn man Euros in die virtuellen Werte eintauscht, hat
man ja eindeutig eine Ausgabe, umgekehrt eine Einnahme, aber wenn man
innerhalb der Virtuellen Währung Handel treibt, müsste das eigentlich
doch auch von Interesse für das Finanzamt sein.

Im Falle von "Linden Dollars" wäre es ja noch denkbar, den Tageskurs
zugrundezulegen und in Euro zu rechnen, aber was hindert den Betreiber
einer solchen Plattform daran, z.B. eine gestaffelte Umrechnung
einzuführen (z.B. 10 Credits für 10 Euro, 200 Credits für 100 Euro,
1000 Credits für 200 Euro)? Dann wäre selbst das nicht möglich.

Herzliche Grüße

Sascha



Steurberater




Matthias Koehler

[Sascha:]

> Nachdem ich auf "Second Life" aufmerksam gemacht wurde, kam bei mir
> die Frage auf, wie man zumindest hier in Deutschland "Umsätze" in
> einer künstlichen Währung wie diesen "Linden Dollars" bei der Steuer
> angeben würde. Wenn man Euros in die virtuellen Werte eintauscht, hat
> man ja eindeutig eine Ausgabe, umgekehrt eine Einnahme, aber wenn man
> innerhalb der Virtuellen Währung Handel treibt, müsste das eigentlich
> doch auch von Interesse für das Finanzamt sein.
>
> Im Falle von "Linden Dollars" wäre es ja noch denkbar, den Tageskurs
> zugrundezulegen und in Euro zu rechnen, aber was hindert den Betreiber
> einer solchen Plattform daran, z.B. eine gestaffelte Umrechnung
> einzuführen (z.B. 10 Credits für 10 Euro, 200 Credits für 100 Euro,
> 1000 Credits für 200 Euro)? Dann wäre selbst das nicht möglich.

Ich gehe mal davon aus, dass virtuelle Umsätze nicht der deutschen
Steuergesetzgebung unterliegen... :-)

Wenn Du aber bei diesem Projekt mitmachen willst, um dort echtes Geld zu
verdienen, dann musst Du irgendwann natürlich auch echte Steuern zahlen.
Bisher habe ich davon auch nur bei Stern-TV was gesehen und mich nicht damit
beschäftigt, aber wenn Du das nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht
betreiben möchtest, dann wäre das Eintauschen gegen virtuelles Geld sicher
eine Betriebsausgabe und das Zurücktauschen eine Betriebseinnahme, und die
Differenz dazwischen ist der Gewinn oder der Verlust.

Man kann jedenfalls mit virtuellem Geld nicht so umgehen wie mit Finanz-
oder Anlagekonten, meine ich zumindest. Ich würde es aber durchaus witzig
finden, wenn auf Grund eines solchen Internet-Projektes die entsprechende
Steuergesetzgebung erweitert wird, so von wegen: "die Lieferungen und
sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland oder im virtuellen Raum
gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt..." :-)

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de



Marco Manfredini

Sascha Staub wrote:

> Hallo Gruppe!
>
> Nachdem ich auf "Second Life" aufmerksam gemacht wurde, kam bei mir
> die Frage auf, wie man zumindest hier in Deutschland "Umsätze" in
> einer künstlichen Währung wie diesen "Linden Dollars" bei der Steuer
> angeben würde. Wenn man Euros in die virtuellen Werte eintauscht, hat
> man ja eindeutig eine Ausgabe, umgekehrt eine Einnahme, aber wenn man
> innerhalb der Virtuellen Währung Handel treibt, müsste das eigentlich
> doch auch von Interesse für das Finanzamt sein.
>
> Im Falle von "Linden Dollars" wäre es ja noch denkbar, den Tageskurs
> zugrundezulegen und in Euro zu rechnen, aber was hindert den Betreiber
> einer solchen Plattform daran, z.B. eine gestaffelte Umrechnung
> einzuführen (z.B. 10 Credits für 10 Euro, 200 Credits für 100 Euro,
> 1000 Credits für 200 Euro)? Dann wäre selbst das nicht möglich.

Zuerst einmal, bei einem gestaffelten Umrechnungskurs würde sich
Ruckzuck ein Arbitragemarkt rausbilden, das wäre also kein Problem.

Wie das Finanzamt aber verhindern möchte, daß die verdienten Linden-$
innerhalb von SL über Strohmänner nach Antigua transferiert werden,
würde ich auch gerne wissen. Man kann SL ja nun nicht direkt dazu
zwingen, Auskunft über den Fluss von Spielgeld oder virtuellen
Produkten zu geben - es sei denn, man würde Online-Spiele dieser Art
generell unter so etwas wie eine Börsenaufsicht stellen.

Da man bei Einkommensbesteuerung auch gerechterweise seine
Werbungskosten geltend machen dürfen müsste, bräuchte man so eine
Kontrolle schon, oder SL kann sich auf eine Millionen virtueller
Zahnarztpraxen gefasst machen...

--
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