Hallo,
habe mal durchgerechnet, welche Auswirkungen ein Hebesatzunterschied von 100
bei einem Einzelunternehmen ausmachen würde.
200.000 Euro Gewinn = Steuermeßbetrag 8800 Euro
360%
Steuermeßbetrag 8800 Euro x 3,6 = 31680 Euro Gewerbesteuer
Einkommensteuer: 200.000 - 31680 Euro = 168320 Euro Gewinn * 42% = 70694
Euro - (1,8 x 8800 Euro) = 54854 Euro Einkommensteuer
Gesamt: 54854 Euro Einkommensteuer + 31680 Euro Gewerbesteuer = 86534 Euro
260%
Steuermeßbetrag 8800 Euro x 2,6 = 22880 Euro Gewerbesteuer
Einkommensteuer: 200.000 - 22880 Euro = 177120 Euro Gewinn * 42% = 74390
Euro - (1,8 x 8800 Euro) = 58550 Euro Einkommensteuer
Gesamt: 58550 Euro Einkommensteuer + 22880 Euro Gewerbesteuer = 81430 Euro
Ist der Vergleich korrekt?
--
Gruß
Anton
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Hebesatz 360% oder 260% Beispielrechnung
Anton Markgraf wrote:
>
> Ist der Vergleich korrekt?
Laienhaft ja.
Du hättest in Deiner Berechnung eine GewSt-Rückstellkung bilden
müssen, also
nicht einfach nur die GewSt abziehen.
Der Steuersatz von 42% ist zu hoch, was sich aber bei der
Vergleichsberechnung nur marginal auswirkt.
Uwe
"Anton Markgraf" schrieb:
>200.000 Euro Gewinn = Steuermeßbetrag 8800 Euro
Das ist ein flascher Steuermeßbetrag, da dieser auch den gewinn
mindert ist eine Rückstellung zu berechnen:
http://www.parmentier.de/steuer/gew02ste.htm
Ausgangslage also: 200.000 Euro vorl. Gewerbeertrag (vor
GewSt-Aktivierung)
>360%
>Steuermeßbetrag 8800 Euro x 3,6 = 31680 Euro Gewerbesteuer
>Einkommensteuer: 200.000 - 31680 Euro = 168320 Euro Gewinn * 42% = 70694
>Euro - (1,8 x 8800 Euro) = 54854 Euro Einkommensteuer
>
>Gesamt: 54854 Euro Einkommensteuer + 31680 Euro Gewerbesteuer = 86534 Euro
Ergebnis für 360%:
abgerundeter Gewerbeertrag 176.800 EUR
Steuermeßbetrag 6.415 EUR
Meßbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer 23.094 EUR
Gewerbesteuerrückstellung* 23.101 EUR
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 176.899 EUR
Abzug von der EkSt 11.547 EUR
Sind die gew. Einkünfte die einzigen, dann ziehen wir noch pauschal
3.300 Euro Vorsorgepausche + Sonderausgabenpauschale (aufgerundet,
bitte selber anpassen) ab und kommen auf ein zu versteuerndes
Einkommen von 173.599 Euro, darauf denn nach Grundtabelle 64.997 Euro
abzüglich 1,8*6.415 = 11.547 Euro also zu zahlende Einkommensteuer
53.450 Euro.
Was bleibt? 176.899 - 53.450 = 123.449 Euro
GewSt + ESt = 23.101 + 53.450 = 76.551 Euro
>260%
>Steuermeßbetrag 8800 Euro x 2,6 = 22880 Euro Gewerbesteuer
>Einkommensteuer: 200.000 - 22880 Euro = 177120 Euro Gewinn * 42% = 74390
>Euro - (1,8 x 8800 Euro) = 58550 Euro Einkommensteuer
>
>Gesamt: 58550 Euro Einkommensteuer + 22880 Euro Gewerbesteuer = 81.430 Euro
Ergebnis für 260%
abgerundeter Gewerbeertrag 182.500 EUR
Steuermeßbetrag 6.700 EUR
Meßbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer 17.420 EUR
Gewerbesteuerrückstellung 17.420 EUR
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 182.580 EUR
Abzug von der EkSt 12.060 EUR
Sind die gew. Einkünfte die einzigen, dann ziehen wir noch pauschal
3.300 Euro Vorsorgepausche + Sonderausgabenpauschale (aufgerundet,
bitte selber anpassen) ab und kommen auf ein zu versteuerndes
Einkommen von 179.280 Euro, darauf denn nach Grundtabelle 67.383 Euro
abzüglich 1,8*6.415 = 12.060 Euro also zu zahlende Einkommensteuer
55.323 Euro.
Was bleibt? 182.580 - 55.323 = 127.257 Euro
GewSt + ESt = 17.420 + 55.323 = 72.743 Euro
>Ist der Vergleich korrekt?
Eher dem Sinn nach, nicht den Zahlen nach.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Martin Hentrich schrieb:
> "Anton Markgraf" schrieb:
> Das ist ein flascher Steuermeßbetrag, da dieser auch den gewinn
> mindert ist eine Rückstellung zu berechnen:
> http://www.parmentier.de/steuer/gew02ste.htm
Stand eigentlich jetzt irgendetwas von Bilanzierung da?
Nur wegen der Rückstellung, die dann wieder den Gewinn mindert...
>> Ist der Vergleich korrekt?
>
> Eher dem Sinn nach, nicht den Zahlen nach.
Um nur mal einen Vergleich zu erzielen, kann man Aktivierungen bzw.
Rückstellungen ruhig mal unbeachtet lassen.
Eric
Eric Lorenz schrieb:
>Stand eigentlich jetzt irgendetwas von Bilanzierung da?
Bei der Höhe des Gewinns sollte das obligatorisch sein, oder?
Und dann ist meine Berechnung ziemlich nah dran an der Wirklichkeit...
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Martin Hentrich schrieb:
> Eric Lorenz schrieb:
>
>> Stand eigentlich jetzt irgendetwas von Bilanzierung da?
>
> Bei der Höhe des Gewinns sollte das obligatorisch sein, oder?
> Und dann ist meine Berechnung ziemlich nah dran an der Wirklichkeit...
Nicht unbedingt. Dazu fehlen uns nur die Einzelheiten. Kann ja auch z.b.
das erstemal über die Grenze rutschen und und und
Grob reicht es erstmal ohne Bilanzierung. Nur, um die Verfahrensweise zu
verstehen.
Eric
Eric Lorenz schrieb:
>Nicht unbedingt. Dazu fehlen uns nur die Einzelheiten. Kann ja auch z.b.
>das erstemal über die Grenze rutschen und und und
Darüber hat er ebenso nichts geschrieben wie über die Bilanzierung
statt EÜR.
>Grob reicht es erstmal ohne Bilanzierung. Nur, um die Verfahrensweise zu
>verstehen.
Dann stimmt es allerdings auch nicht, denn dann zählte in dem Jahr nur
die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nicht die, die über den
nun
plötzlichen Gewinn zu berechnende, die ja dann wohl erst im Folgejahr
oder später gezahlt würde.
IMHO tut die Abbildung aller steuerlich relevanten Werte genau auf das
Jahr selbst hier für realistische Vergleiche not. Und da ist die von
mir verwendete Ermittlung des Gewerbeertrags schon recht gut, weil die
Minderung des Gewinns durch die GewSt drin ist. Die Unterschiede der
Zahlen zu denen des OP sind recht erheblich.
Und nur um herauszubekommen, dass man bei einem Hebesatz fün 360 statt
260 mehr Steuern zahlt, braucht man nicht zu rechnen.
Kommt halt drauf an, was er uns sagen wollte.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Eric Lorenz wrote:
> Martin Hentrich schrieb:
>> "Anton Markgraf" schrieb:
>
>> Das ist ein flascher Steuermeßbetrag, da dieser auch den gewinn
>> mindert ist eine Rückstellung zu berechnen:
>> http://www.parmentier.de/steuer/gew02ste.htm
>
> Stand eigentlich jetzt irgendetwas von Bilanzierung da?
> Nur wegen der Rückstellung, die dann wieder den Gewinn mindert...
Von Bilanzierung stand da wörtlich nichts.
Aber die GewSt wurde für das Steuerjahr gewinnmindernd
berücksichtigt; ergo
keine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Ohne Bilanzierung = Rückstellung macht das Beispiel keinen Sinn.
Uwe